Im Tiroler Campinggesetz aus dem Jahr 2001 gibt es bislang keine Definition der Begriffe „Wohnmobil“ und „Mobilheim“. Gerade die Nachfrage nach diesen Mobilheimen – Unterkünften ohne fixe Fundamente aber mit Vorzelt, Vordach, Balkon und einer Terrasse – wurde in den letzten Jahren immer größer. Auch die Mobilheime wurden immer größer und luxuriöser und erinnern in ihrer Ausstattung und Ausgestaltung mehr an Fertigteilhäuser, so das Land.
Die meisten Mobilheime werden teilweise als eine Einheit mit dem Tieflader an einen Campingplatz gebracht. Doch das Land will künftig verhindern, dass unter der Bezeichnung „Mobilheim“ in Wirklichkeit Gebäude errichtet werden, die dauerhaft auf einem Standplatz bleiben. Das wäre mit dem Campingwesen nicht vereinbar und stelle eine Umgehung von bau- und raumordnungsrechtlichen Vorschriften dar, so das Land.
Größe künftig auf 45 m² beschränkt
Daher müssen Vordächer, Sicherheitsüberdachungen und ähnliches künftig jederzeit transportiert werden können. Auch die Größe der Mobilheime wird durch die Novelle des Campinggesetzes beschränkt. Die insgesamt überdeckter Fläche darf derzeit 60 m² nicht überschreiten, künftig liegt dieser Wert bei 45 m².
Diese Bestimmungen gelten nur für neu aufgestellte Mobilheime. Für bereits aufgestellte Mobilheime gilt weiterhin die Beschränkung auf 60 m².
Beliebt bei ausländischen Investoren
Mit der neuen Regelung werde Fertigteilhäusern mit bis zu 60 Quadratmeter die rechtliche Grundlage entzogen, erklärte Klubobmann Gebi Mair (Grüne). Es hätten vor allem große Investoren aus dem Ausland zunehmend versucht, mit der großflächigen Errichtung von Mobilheimen auf Campingplätzen die Tiroler Bestimmungen zu umgehen, erklärte LH Günther Platter (ÖVP): „Solche Auswüchse brauchen und wollen wir in Tirol nicht.“ – mehr dazu in Widerstand gegen Mobil-Homes in Tirol.
Nur ein Fünftel der Fläche für Mobilheime erlaubt
Künftig will das Land von jedem Betreiber eines Campingplatzes wissen, wie viele Mobilheime es auf ihrem Grundstück gibt. Dabei sind Mobilheime auf höchstens 20 Prozent der Fläche der Gesamtstellplätze erlaubt. Bisher gab es keine Beschränkung.
Bereits bestehende Mobilheime dürfen dabei unabhängig von ihrer Anzahl für 20 Jahre weiter bestehen bleiben. Dann muss der Campingplatzinhaber allerdings dafür sorgen, dass die 20-Prozent-Grenze eingehalten wird. Überzählige Mobilheime müssen dann entfernt werden.
Neue Regeln auch für Biwakieren angekündigt
Diese Novelle zum Campingesetz sei nur der Beginn, so Mair. Im kommenden Jahr soll das Gesetz insgesamt modernisiert werden. So seien die bisherigen Regelungen zum Biwakieren klärungsbedürftig und Wohnmobilhäfen wären eine Diskussion für zeitgemäßes Campen wert.