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Politik

FPÖ-Antrag zur Rückerstattung von Strafen

Die FPÖ hat am Donnerstag einen Dringlichkeitsantrag im Tiroler Landtag zur Rückerstattung von Coronastrafen eingebracht. Laut einem VfGH-Erkenntnis war die Tiroler Vollquarantäne im Frühjahr rechtswidrig.

Die Verordnung von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) am 20. März, welche das Überschreiten von Gemeindegrenzen und das Verlassen des Wohnsitzes verboten hatte, war nach dem Urteil de Verfassungsgerichtshofs vom 10. Dezember rechtswidrig. Vom Land heißt es aber, die bereits bezahlten Strafen können weder erlassen noch zurückerstattet werden, dazu bedürfe es einer bundesgesetzlichen Grundlage – mehr dazu in Tiroler Vollquarantäne war rechtswidrig.

Für FPÖ nur Weisung von Platter notwendig

Die FPÖ sieht das offensichtlich anders und verweist auf eine Erklärung des Innsbrucker Rechtsprofessors Peter Bußjäger, nachdem es nur einer Weisung des Landeshauptmanns bedürfe. Der Tiroler Landesparteiobmann Markus Abwerzger fordert eine sofortige Umsetzung der VfGH-Entscheidung. Grund- und Freiheitsrechte müssten auch in Pandemiezeiten Geltung besitzen.

Die ÖVP müsse endlich verstehen, dass Verfassungsrechte nicht mit Füßen getreten werden dürfen, so der Tiroler FPÖ-Obmann. Er erwarte sich, dass jegliche Verwaltungsstrafen, die aufgrund rechtswidriger Verordnungen erlassen wurden, rückwirkend aufgehoben werden, beziehungsweise sämtliche Einhebung der Strafen sofort eingestellt werden.