Ein Vorschlag für die kommende CoV-Notmaßnahmenverordnung – die bestehende läuft am 6. Dezember aus – sei dem Gesundheits- und Sportministerium bereits übermittelt worden, hieß es seitens des Sportlandesrats und des Präsidenten des Österreichischen Alpenvereins.
Loipe in Leutasch wurde wieder gesperrt
Vor zwei Wochen gab es großen Ärger rund um die eröffnete Langlaufsaison in der Leutasch. Nach nur wenigen Tagen sperrte die Bezirkshauptmannschaft die Loipe allerdings wieder, mit dem Hinweis auf die bestehende CoV-Maßnahmenverordnung. Demnach dürften Hobbysportler keine Sportstätten betreten – mehr dazu in Loipe nach wenigen Tagen wieder gesperrt.
Geisler und Ermacora hoffen auf ein offenes Ohr in Wien: „Regelungen wie das derzeit noch geltende Betretungsverbot von Loipen, die als Sportstätten gewertet werden, oder in weiterer Folge wohl auch für Rodelbahnen und präparierte Pisten sind nicht nachvollziehbar und stoßen bei der Bevölkerung zurecht auf wenig Verständnis“, meinten die beiden.
Hoffen auf Verordnungsausnahmen
Sie formulierten einen Vorschlag für die kommenden CoV-Maßnahmenverordnung. Demnach sollen alle „Freiluft-Einzelsportarten“ zu den Ausnahmen von der Verordnung zählen. Zu diesen im Freien und individuell ausgeübten Sportarten zählten Rodeln, Skitourengehen, Langlaufen, Eislaufen und Alpinklettern.
Bei diesen Outdoor-Sportarten sei die Einhaltung des Mindestabstands möglich, hieß es. Die Sportausübung in der freien Natur sei schon derzeit unbestritten, es stelle sich auch auch die Frage, ob das Skitourengehen auf Pisten durch die derzeitige Maßnahmenverordnung gestattet ist oder nicht.
Risiko eines Unfalls ist zu vermeiden
Zugleich appellierten Geisler und Ermacora aber auch an die Eigenverantwortung der Bevölkerung: „Mehr denn je sind wir angehalten, alle sportlichen Aktivitäten mit besonderer Umsicht und Sorgfalt zu planen und auszuüben und so unser Gesundheitssystem und unserer Rettungskräfte nicht zusätzlich durch vermeidbare Sport- und Freizeitunfälle zu belasten.“ Selbstverständlich müssten die Coronavirus-Präventionsmaßnahmen auch vor und nach Sport und Bewegung im Freien eingehalten werden.