Hauptangeklagter in Mordprozess vor Gericht
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Gericht

Lebenslange Haft wegen Mordes

Nach einem besonders grausamen Verbrechen ist ein 24-jähriger Inder am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, da die Gerichtspsychiaterin eine Psychopathie diagnostiziert hatte.

Der Mann hat im April 2019 einen 29-jährigen Pakistaner bewusstlos gewürgt und ihm danach eine Hand abgeschnitten und die Kehle durchgeschnitten. Vor dem Geschworenengericht stand am Mittwoch auch die Freundin des Inders, eine 22-jährige Italienerin. Sie hat dem 24-Jährigen das Messer aus der Küche geholt und den Mord mit dem Handy gefilmt. Sie wurde zu drei Monaten Haft wegen Störung der Totenruhe verurteilt, vom Vorwurf des Beitrags zum Mord wurde sie aber freigesprochen. Die 22-Jährige, die seit April 2019 in Untersuchungshaft war, wurde direkt nach der Urteilsverkündung enthaftet.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Auch der 24-Jährige wurde wegen des Vergehens der Störung der Totenruhe schuldig gesprochen. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.

In der Nacht auf den 10. April 2019 hatte das Paar gemeinsam mit einem 29-jährigen Pakistaner – das spätere Opfer – und einer weiteren Frau in der Wohnung des 24-Jährigen eine Party mit reichlich Alkohol gefeiert. Dabei dürften die beiden Männer Übergriffe an den Frauen verübt haben. Als die 22-Jährige ihrem Freund von dem Übergriff erzählte, soll der 24-Jährige das Opfer zunächst mit einem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert, ihm dann mit einem Küchenmesser die rechte Hand – weil er mit dieser seine Freundin berührt hatte – abgetrennt und schließlich die Kehle durchgeschnitten haben – mehr dazu in Bluttat: Gutachterin empfiehlt Einweisung

Angeklagtes Paar zu Prozessbeginn
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Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen

Vergewaltigung wird gesondert verhandelt

Der 24-Jährige war ebenfalls wegen Vergewaltigung angeklagt. Der Richter entschied jedoch, dass dieser Anklagepunkt aus dem Verfahren ausgeschieden und gesondert verhandelt werden soll. Das Opfer lebe nämlich in Großbritannien und könne aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit nicht anreisen, um auszusagen. Auch das Mordopfer war den Behörden bereits vor der Tat bekannt: Der Pakistaner hatte im Jahr 2014 unter anderem rund ein Dutzend tatsächliche und versuchte Übergriffe auf Frauen auf offener Straße in Innsbruck begangen.