Angeklagtes Paar zu Prozessbeginn
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Chronik

Bluttat: Gutachterin empfiehlt Einweisung

Wegen Mordes und Leichenschändung muss sich am Mittwoch ein 24-jähriger Inder am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Auch die Partnerin des Mannes ist angeklagt. Für den Hauptangeklagten beantragte die Gerichtspsychiaterin die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die rechte Hand des Opfers war abgetrennt, die Kehle durchgeschnitten – so fanden die Ermittler im April 2019 die Leiche eines 29-jährigen Pakistani in einer Wohnung in Innsbruck vor. Der grausamen Bluttat soll eine Partynacht mit viel Alkohol und sexuellen Übergriffen vorausgegangen sein.

Das angeklagte Paar hatte in der Nacht auf den 10. April 2019 gemeinsam mit dem späteren Opfer und einer weiteren Frau eine Party gefeiert. Beide Männer sollen in dieser Nacht Übergriffe auf die Frauen verübt haben.

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Der Hauptangeklagte gab am Mittwoch vor Gericht die Tötung zu. „Erst wollte ich ihn bestrafen, dann töten“, so versuchte der Mann die Bluttat vor Gericht zu erklären. Er zeigte bei seinen Schilderungen kaum Gefühlsregungen. Die Verteidigung wies den Mordvorwurf dabei zurück und plädierte auf Totschlag.

Polizisten am Weg in ein Gebäude
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Den Ermittlern bot sich am Tatort ein grausames Bild

Die Täter filmten mit

Als der 29-jährige Pakistani die Freundin des Hauptangeklagten unsittlich berührte, eskalierte laut Anklage die Situation. Der 24-jährige Wohnungsbesitzer würgte demnach den Pakistani mit einem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit. Danach soll er mit einem Küchenmesser die rechte Hand des Mannes abgetrennt und anschließend seine Kehle durchgeschnitten haben.

Seine 22-jährige Partnerin, eine Italienerin, soll zur Tötung beigetragen haben, indem sie das Messer aus der Küche holte. Außerdem habe sie die Bluttat mit ihrem Handy gefilmt. Das Video liegt den Ermittlern vor. Bei der Verhandlung gab es am Vormittag Bedenken, ob es den Geschworenen wegen der Grausamkeit der Tat überhaupt gezeigt werden könne. Die Vorführung des Videos bei dem Prozess war dann für Nachmittag angesetzt.

Das angeklagte Paar soll die Leiche des Opfers noch weiter geschändet haben. Der 24-jährige Hauptangeklagte muss sich außerdem wegen Vergewaltigung verantworten. Er soll die andere Frau in der besagten Partynacht in seiner Wohnung missbraucht haben.

Gutachten bescheinigt Zurechnungsfähigkeit

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner betonte in ihren Ausführungen, dass der Angeklagte genau gewusst habe was er tat. Er habe die grausamen Taten ruhig, fast schon bedacht durchgeführt. Das seien Anzeichen für Psychopathie, so die Gutachterin. Man müsse damit rechnen, dass der Mann wieder zur Gefahr werde. Deshalb empfahl die Gutachterin die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Beide Beschuldigte seien aber zurechnungsfähig.

Anders als bei Hauptangeklagten sah die Psychiaterin durch die Frau keine zukünftige Gefahr ausgehen: „Sie hat mittlerweile eine maximale Distanz zu den Handlungen des Erstangeklagten eingenommen.“ Die Frau sei nicht krank, nicht gestört und auch nicht gefährlich.

Geschworene beraten

Am Nachmittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Zuvor hatte sich der 24-Jährige in seinem Schlusswort noch entschuldigt. „Es tut mir leid, was ich gemacht habe, ich bereue es jeden Tag“, sagte er.

„Sie haben einen wesentlichen Vorteil, Sie brauchen sich über das äußere Tatgeschehen keinen Kopf zerbrechen, Sie müssen sich nur mehr über das innere Tatgeschehen, also den Vorsatz, Gedanken machen“, meinte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer zu den Geschworenen. Sie hatten kurz zuvor das Video der Tat gesehen, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Verhandlung vorgespielt worden war. „Und daran, dass der Angeklagte einen Tötungsvorsatz hatte, sollte nach dem Video und nachdem er es selbst eingeräumt hat, kein Zweifel mehr sein“, fügte der öffentliche Ankläger hinzu. Er beantragte eine Strafe „im oberen Bereich“ und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Verteidiger des 24-Jährigen sah bei der Tat „keine besondere Brutalität“. Denn das Opfer sei durch die Strangulation mit dem Gürtel bereits bewusstlos gewesen. „Mein Mandant verdient natürlich eine Strafe, aber nicht im oberen Bereich“, sagte der Rechtsanwalt. Er ersuchte außerdem, von einer Einweisung abzusehen.

„Sie hat nichts getan“, betonte indes der Verteidiger der Zweitangeklagten in seinem Schlussplädoyer. Zu dem Zeitpunkt, als sie das Messer holte, habe sie gedacht, dass das Opfer bereits tot sei. „Damit gibt es keinen Beitrag zum Mord“, so der Rechtsanwalt. Er ersuchte die Geschworenen um einen Freispruch.