Dieser Schritt müsse einer angekündigten Klage vorangehen. „Sollte es zu keinem Anerkenntnis oder zu keinen Vergleichsverhandlungen kommen, werden im September 2020 die ersten Klagen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht werden“, so Kolba.
Republik muss für Fehler in Tirol einstehen
Eine Klage würde sich gegen die Republik Österreich richten, weil die Maßnahmen gegen die Pandemie in die mittelbare Bundesverwaltung fallen und die Republik daher für Fehler in Tirol einstehen müsse. „Es besteht nunmehr aber auch der Verdacht, dass auf Bundesebene ebenfalls Fehler gemacht wurden. Auch darüber wird vor Gericht zu reden sein“, meinte der VSV-Obmann, der angab, dass der Verbraucherschutzverein bisher von rund 1.000 Tirol-Urlaubern beauftragt und bevollmächtigt worden war, ihre Interessen zu vertreten – mehr dazu in Ischgl: Zwischenbericht mit 1.000 Seiten.