Bis Ende April wurden in Tirol wegen Verstößen gegen die Coronavirus-Bestimmungen rund 4.000 Anzeigen erstattet und 400 Organmandate verhängt – mehr dazu in CoV: Strafen gehen deutlich zurück.

Nur in wenigen Fällen handle es sich um Strafen wegen eines Privatbesuchs, so ein Sprecher des Landes. Der Großteil betraf Verstöße gegen das Betretungsverbot öffentlicher Räume oder das Nichteinhalten des Mindestabstandes.
Gang zum Verwaltungsgericht
Die Bezirksverwaltungsbehörden hätten von sich aus in jedem Fall noch einmal die Rechtmäßigkeit der Strafen überprüft. Was eine Rückzahlung bereits bezahlter Strafen wie etwa in Niederösterreich betrifft, warte man auf eine einheitliche Weisung des Bundes.
Doch die werde es nicht geben, hat das Gesundheitsministerium schon angekündigt. Und so bleibt nur – wer sich zu Unrecht bestraft fühlt – der Gang zum Landesverwaltungsgericht bzw. zum Verwaltungsgerichtshof. Dort sind in Tirol bisher zwei Beschwerden gegen Coronavirus-Strafen eingegangen.
VwG in Niederösterreich kippte Strafe
In Niederösterreich kippte das Landesverwaltungsgericht die Strafen für Privatbesuche. „Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot“ – und man habe den öffentlichen Raum aus jedem Grund betreten dürfen, berichtete der Wiener Rechtsanwalt Florian Horn auf Twitter. Anlass für dieses Urteil war eine Strafe von 600 Euro, die ein Mann – nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft Tulln – zahlen sollte, weil er am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familie gefahren war. Diese Strafe hob das Landesverwaltungsgericht jetzt auf.
NEOS und SPÖ fordern Generalamnestie
Die Tiroler NEOS fordern eine Generalamnestie für alle Coronavirus-Strafen. Das Land Tirol müsse jenen, die bereits bezahlt haben, die Strafe rückerstatten, sagte Obmann Dominik Oberhofer. Er will im nächsten Landtag einen entsprechenden Antrag einbringen. Die Tiroler SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim brachte am Dienstag im Nationalrat bereits einen entsprechenden Antrag ein. Demnach sollen allen die Coronavirus-Strafen erlassen werden. Die Verwirrung, die rund um die Verordnungen geherrscht habe, dürfe nicht am Rücken der Bürger ausgetragen werden, so Yildirim.