Einfachere Verfahren für Flüchtlingsunterkünfte

Die Tiroler Landesregierung ändert die Bauordnung, damit Verfahren für Flüchtlingsunterkünfte vereinfacht werden. Die Änderungen gelten aber ausschließlich für Einrichtungen des Landes und des Bundes.

Mit der Änderung der Tiroler Bauordnung sollen schnell und unbürokratisch vorübergehende Betreuungsplätze für Flüchtlinge geschaffen werden können. Das gilt aber nur für Betreuungseinrichtungen von Land und Bund. Es wird sich hauptsächlich um Container und Fertigteilbauten handeln. Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) sagte, man werde sich aber auch weiterhin bemühen, den Schutzsuchenden feste Unterkünfte und eine qualitätsvolle Betreuung zu bieten.

Gemehmigung nur für fünf Jahre

Statt einer Baubewilligung und einer Bauanzeige braucht es künftig in diesen Fällen nur ein vereinfachtes Bauanzeigeverfahren. Die so genehmigten Unterkünfte dürfen höchstens fünf Jahre lang betrieben werden, sagt der zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP).

Abstriche bei der Sicherheit, vor allem beim Brandschutz werde es aber keine geben, heißt es. Für private Flüchtlingsunterkünfte gilt die Änderung in der Tiroler Bauordnung nicht. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) sprach sich in diesem Zusammenhang erneut gegen eine Einmischung des Bundes in die Flüchtlingsunterbringung aus.

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