Larissa-Prozess: 20 Jahre Haft und Einweisung

Im Larissa-Mordprozess ist am Freitagnachmittag ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen den 24-jährigen Angeklagten gefallen. Die Geschworenen urteilten mit 8:0 auf schuldig, die Strafe beträgt 20 Jahre Haft. Er soll in eine Anstalt eingewiesen werden.

Für die Verhandlung waren sechs Stunden veranschlagt, fast plangemäß gab es zum erwarteten Zeitpunkt das Urteil. Das umfassende Geständnis des Angeklagten deckte sich mit den Spuren, die die Gerichtsmedizin vorfand, es gab für die Hauptverhandlung kaum offene Fragen. Zeugen bestätigten, dass der gemeinsame Abend ohne Streit zwischen Täter und Opfer verlief.

Pannendienst vermutete nichts Böses

Staunend zur Kenntnis nahm das Publikum im Gerichtssaal die Befragung der Männer vom Abschleppdienst. Beide bestätigten, zwischen dem von ihnen im Morgengrauen abgeschleppten Pkw und der landesweiten, medial forcierten Suche nach der verschwundenen Larissa überhaupt keinen Zusammenhang gesehen zu haben.

Gutachten attestierte Beziehungsunfähigkeit

Als entscheidend im Prozessverlauf erwies sich das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner. In ihrer Darstellung erschien der Angeklagte als zwanghaft auf der Suche nach einer Beziehung ohne eigene Empathie- und Kompromissfähigkeit. Sie attestierte ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung und Wiederholungsgefahr. Ihr Gutachten ging auch in die Urteilsbegründung von Richter Norbert Hofer ein. Die acht Geschworenen kamen in der für einen Mordprozess unüblich kurzen Zeit von etwas mehr als einer Stunde bereits zu einem Urteil. Sie urteilten mit 8:0 Stimmen für schuldig im Sinne der Anklage. Die Strafhöhe wurde mit 20 Jahren Haft bemessen.

Richter Norbert Hofer

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Richter Norbert Hofer

Richter argumentiert Strafhöhe

Mildernd erkannte das Gericht das Geständnis an, erschwerend eine Vorstrafe aus einem Autounfall, das Ausnützen der Hilflosigkeit des bewusstlosen Opfers und die Absicht, den Tod durch viel Bodylotion herbeizuführen. Aufgrund der Gefährlichkeitsprognose, so Richter Norbert Hofer in der Begründung, wurde die Einweisung beantragt. Es bestehe weitere Tatbegehungsgefahr. Weder Staatsanwältin noch Verteidigerin gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

20 Jahre erscheinen vielleicht manchen als zu wenig, so der Richter weiter. Für das Gericht sei dies aber schuld- und tatangemessen. Es gebe wesentlich brutalere Morde, Täter, die heimtückischer und quälender vorgingen, hier müsse man nach oben Spielraum lassen. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, nickte der Angeklagte wortlos.

Familie kann „endlich abschalten“

Gefasst haben auch die Eltern von Larissa den Prozess mitverfolgt. Mit dem Strafausmaß zeigte sich der Vater zufrieden. Immerhin habe der Bursche drei Familien zerstört, betonte er im Tirol heute-Interview. Er sei froh, dass es jetzt vorbei sei und seine Familie jetzt abschalten könne.

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Der Fall Larissa

Es war einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre. Im Herbst 2013 war die 21-jährige Larissa aus Biberwier wie vom Erdboden verschluckt gewesen. Ihr in Rum wohnhafter Freund gab zunächst an, sie habe seine Wohnung in der Nacht verlassen. Zwei Wochen später gestand er, seine damalige Freundin getötet zu haben. Ein Telefonat mit einem Abschleppdienst, das er von seinem Handyspeicher löschte, wurde ihm zum Verhängnis. Der 24-Jährige war am Innufer bei Thaur hängen geblieben, als er die Leiche in den Fluss warf. Ein Gutachten attestiert dem Angeklagten eine weitreichende Persönlichkeitsstörung – mehr dazu in Fall Larissa: Mordprozess im Juni.

Ulrike Finkenstedt, tirol.ORF.at

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