Larissa-Prozess: 20 Jahre Haft und Einweisung

Im Larissa-Mordprozess ist am Freitagnachmittag ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen den 24-jährigen Angeklagten gefallen. Die Geschworenen urteilten mit 8:0 auf schuldig, die Strafe beträgt 20 Jahre Haft. Er soll in eine Anstalt eingewiesen werden.

Für die Verhandlung waren sechs Stunden veranschlagt, fast plangemäß gab es zum erwarteten Zeitpunkt das Urteil. Das umfassende Geständnis des Angeklagten deckte sich mit den Spuren, die die Gerichtsmedizin vorfand, es gab für die Hauptverhandlung kaum offene Fragen. Zeugen bestätigten, dass der gemeinsame Abend ohne Streit zwischen Täter und Opfer verlief. Beeindruckend war höchstens die Befragung der Männer vom Abschlepp-Dienst. Beide bestätigten, zwischen dem von ihnen im Morgengrauen abgeschleppten Pkw und der landesweiten, medial forcierten Suche nach der verschwundenen Larissa überhaupt keinen Zusammenhang gesehen zu haben.

Als entscheidend im Prozessverlauf erwies sich das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner. In ihrer Darstellung erschien der Angeklagte als zwanghaft auf der Suche nach einer Beziehung ohne eigene Empathie- und Kompromissfähigkeit. Sie attestierte ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung und Wiederholungsgefahr. Ihr Gutachten ging auch in die Urteilsbegründung von Richter Norbert Hofer ein. Die acht Geschworenen kamen in der für einen Mordprozess unüblich kurzen Zeit von etwas mehr als einer Stunde bereits zu einem Urteil.

Liveticker

15.28 Uhr:

Die Geschworenen urteilten mit 8:0 Stimmen für schuldig im Sinne der Anklage. Die Strafhöhe wurde mit 20 Jahren Haft bemessen. Mildernd erkannte das Gericht das Geständnis an, erschwerend eine Vorstrafe aus einem Autounfall, das Ausnützen der Hilflosigkeit des bewußtlosen Opfers und die Absicht, den Tod durch viel Bodylotion herbeizuführen. Aufgrund der Gefährlichkeitsprognose, so Richter Norbert Hofer in der Begründung, wurde die Einweisung beantragt. Es bestehe weitere Tatbegehungsgefahr. Weder Staatsanwältin noch Verteidigerin gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

20 Jahre erscheinen vielleicht manchen als zu wenig, so der Richter weiter. Für das Gericht sei dies aber schuld- und tatangemessen. Es gebe wesentlich brutalere Morde, Täter, die heimtückischer und quälender vorgingen, hier müsse man noch oben Spielraum lassen. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden hat, nickt der Angeklagte wortlos.

14.15 Uhr:

Die Geschworenen beraten jetzt über die Frage, ob der Angeklagte schuldig ist, Larissa vorsätzlich getötet zu haben.

14.13 Uhr:

Der Angeklagte schloss sich der Verteidigung an. „Ich habe viel zerstört an diesem Abend“, sagte er. Es tue ihm leid. Wenn es die Möglichkeit geben würde, würde er sein Leben dafür hergeben, das Geschehene ungeschehen zu machen.

14.01 Uhr:

Verteidigerin Eva Kathrein unterstrich den Aspekt der krankhaften Persönlichkeit. Man könne dem Angeklagten vieles vorgeworfen, aber nicht, dass er aus Kaltblütigkeit gehandelt habe. Seine naive Einstellung, durch das Verleugnen der Tat diese ungeschehen machen zu wollen, sei nicht gleichzusetzen mit dem scheinbar rationalen Verhalten nach der Tat. Dies sei entscheidend für das Ausmaß der Strafe. Die Persönlichkeitsstörung sei ein Milderungsgrund, so Kathrein. „Mord ist eine Vorsatz-Tat, aber in diesem Fall war der Vorsatz gering. Er wollte, dass das Geräusch aufhört, und hat damit impliziert, dass der Tod eintritt“, so die Verteidigerin. Das umfassende Geständnis habe er schon am Anfang abgegeben und seither nicht relativiert oder verändert oder abgeschwächt. Er sei reuig und habe auch in der Verhandlung betont, dass er sein eigenes Leben geben würde, um die Tat ungeschehen zu machen. Ein Geständnis sei DER größte Milderungsgrund. Kathrein appellierte auch an die Geschworenen, dass die Bewertung des Geständnisses Signalwirkung haben sollte.

In die Schuldbeurteilung müsse die Persönlichkeitsstörung und das Geständnis berücksichtigt werden, so das Fazit der Verteidigering. Die Geschworenen sollten mit ihrem Verstand und nicht ausschließlich mit ihrem Herzen urteilen.

13.57 Uhr:

Das Leid der Familie vergrößerte sich durch das falsche Spiel des Angeklagten, so die Staatsanwältin, der sich nach Larissas Verschwinden als „verlassener Freund“ präsentierte, der mithilft, seine Freundin zu suchen. Bis zu seinem Auffliegen habe er parallel dazu weiter Spuren beseitigt, eine neue Matratze gekauft und das Auto nochmals gereinigt.

Der Rechtsvertreter der Angehörigen schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an und bekräftigte die Schmerzensgeldforderung.

13.49 Uhr:

Mit dem Schlussplädoyer der Staatsanwältin geht die Verhandlung weiter. Gertraud Pfeifenberger verwies auf den Socken im Mund des Opfers: „Das Einführen von Kleidung hat auch eine symbolische Bedeutung. Das Opfer soll nicht mehr schreien, nicht mehr sprechen. Man knebelt, um jemandem zum Schweigen zu bringen!“ Aus den Spuren ergebe sich, dass der Angeklagte noch vor er die Leiche an den Inn schaffte, duschen ging.

Beim Verbrechen des Mordes weiß der Täter um Todesfolge und nimmt diese in Kauf. Wer so agiert wie der Angeklagte, will töten, so Pfeifenberger. Sie appellierte an die Geschworenen, den Angeklagten wegen Mordes schuldig zu sprechen.

Täter ohne eindeutiges überzeugendes Motiv seien besonders gefährlich, da weder sie selbst noch andere eine eskalierende Situation erkennen könnten. Eifersucht sei in diesem Fall als Motiv keinesfalls ausreichend – er selbst habe keine Verbindlichkeit in der Beziehung zugesagt. Vielmehr sei er schwer gestört und fühle Wut auf jede potentielle Partnerin. Die Staatsanwältin appelliert an die Geschworenen auch, den Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, dabei stützte sich auf das Gutachten der Psychiaterin.

12.43 Uhr:

Die Verhandlung wird unterbrochen, um 13.30 Uhr geht es mit den Schlussplädoyers weiter.

Gutachterin Adelheid Kastner

zeitungsfoto.at

Für Gutachterin Adelheid Kastner leidet der Angeklagte an einer weitreichenden Störung und der Unfähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen. Sie legte eine Einweisung nahe.

12.24 Uhr:

„Larissa war die zufällig Anwesende. Aber es hätte auch jede andere sein können!“, sagte Kastner in ihren Ausführungen. „Sie war die, die da war, als ihn all die Wut überkam auf diese vielen undankbaren Frauen, die ihn nicht genügend schätzten.“ Larissa habe zu ihrem Tod selbst absolut nichts beigetragen, alle Gründe der Tat liegen ausschließlich im Angeklagten selbst, so die Gutachterin. Der Angeklagte leide an einer weitreichenden Störung und der Unfähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen. Diese Unfähigkeit sei kein Vorwurf, sondern machten den Angeklagten auch selbst zum Gefangenen – dem eigenen Muster käme dieser eben nicht aus.

Kastner legte die Einweisung nahe, da sie eine Tatwiederholung für möglich halte, wenn die Störung unbehandelt bleibt.

12.14 Uhr:

Die zweite Frage war, ob der Angeklagte schwergradig psychisch gestört ist, was Kastner eindeutig bejaht. Der Mutter sei Ordnung und Sauberkeit immer wichtiger gewesen als das aktuelle Bedürfnis des Kindes, der Angeklagte habe z.B. nie Freunde einladen dürfen. Der alkoholkranke Vater habe auch Prostituierte nach Hause gebracht und sei als verlässliche Beziehung für seinen Sohn ebenfalls nicht in Frage gekommen. Der Vater habe außerdem nach der Trennung den Sohn instrumentalisiert, um der Mutter dies oder das ausrichten zu lassen nach dem Motto: „Sag, der Mama, dass ich draufgehe, wenn ich nicht zurückkann!“ Der Vater sei also als Geschlechtsrollenvorbild ausgeschieden. Insgesamt habe der Angeklagte die für eine gesunde emotionale Entwicklung notwendige Sicherheit und Geborgenheit nicht vorgefunden.

„Er will unbedingt eine Beziehung, weiß aber nicht, wie eine Beziehung funktioniert“, führt Kastner aus. Der Angeklagte definiere Beziehung ausschließlich nach seinen Vorgaben. „Es gibt ein starres Konzept, wie eine Freundin sein soll, aber keine Kompromissfähigkeit oder Sensibilität in die andere Richtung!“ Begleitet werde dies von einem durchaus starkem Selbstbewusstsein und der Überzeugung, selbst „ein Geschenk für die Frauen zu sein“, führte die Psychiaterin aus.

„Nur wenn die Frau perfekt ist, kann er sich auf sie einlassen, und das weiß er erst nach zirka zwei Jahren“, so Kastner. Er würde für eine Freundin z. B. schon kochen, aber die emotionale Wahrnehmung seines Gegenübers sei sehr mangelhaft. Der Angeklagte habe kein Verständnis dafür gehabt, was seine frustrierende Beziehungssuche mit ihm selbst zu tun hatte.

11.57 Uhr:

Am Wort ist die Psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner. Der Angeklagte war „sehr präsent“ nach der Tat, seine alkoholbedingte Beeinträchtigung war demnach nicht sehr groß. Laut Kastner konnte er „zwingend“ wissen, was er tat und welche Folgen dies hat. Der Angeklagte sei eindeutig trotz Alkohols zurechnungsfähig gewesen.

11.53 Uhr:

Gewalteinwirkung gegen den Hals waren für die Gerichtsmedizin augenscheinlich. Die Bodylotion wurde bis in die kleinen Bronchien nachgewiesen, daran ist die - zu diesem Zeitpunkt vermutlich bewusstlose - Frau laut Rabl erstickt. Die toxikologische Analyse ergab keine Hinweise auf Drogen oder Medikamente.

11.46 Uhr:

Gerichtsmediziner Walter Rabl berichtet über die Spuren am Tatort. Alles, was von den Kriminalisten durch verschiedene Verfahren sichtbar gemacht wurde, entspricht dem, was der Angeklagte gestanden hat. Das zweite gerichtsmedizinische Gutachten bezieht sich auf die Obduktion.

11.42 Uhr:

Der frühere Lebensgefährte der Mutter berichtet von einem Zwischenfall, bei dem der Angeklagte seine Mutter körperlich bedrängt habe. Außerdem führt er aus, wie enttäuschend sich der Vater des Angeklagten verhalten habe. Statt nach der Trennung wie versprochen seinen Sohn mit in die Karibik zu nehmen, habe er am Flughafen verkündet, doch lieber mit einer Prostituierten zu verreisen. Solche Episoden habe es oft und häufig gegeben, der Angeklagte habe als Jugendlicher darunter sehr gelitten. Während der Erzählungen des früheren Lebensgefährten beginnt der Angeklagte zu weinen.

11.32 Uhr:

Alle Menschen, die mit dem Angeklagten und Larissa am Abend vor der Tat zu tun hatten, werden als Zeugen befragt: der Taxifahrer, Bekannte und Freunde, mit denen das Paar durch die Lokale zog. Der Richter fragt nach Anzeichen eines Streits zwischen den beiden. Negativ.

11.22 Uhr

Am Wort ist der Fahrer des Abschleppdienstes. Die erste Frage des Angeklagten sei gewesen, wieviel das kostet. Der Angeklagte sei aber nicht auffällig nervös gewesen, ob jetzt eine Rechnung geschickt würde, die Ärger machen könnte. „Der Angeklagte hat gesagt, dass er die Freundin mit dem Taxi heimgeschickt hat.“ Besonders gestresst oder „verweht“ habe er nicht gewirkt. Frage der Staatsanwältin: „Nach ein paar Tagen war das Verschwinden von Larissa bekannt. Haben Sie da nicht an einen Zusammenhang gedacht?“ „Nein, da bleibt ja öfter einer hängen am Inn.“ „Sind sie nicht auf die Idee gekommen?“ „Nein, ich habe mir nichts dabei gedacht!“.

Auch der Kollege des Abschlepp-Fahrers sagt aus, sich nichts gedacht zu haben. „Jeder, der abgeschleppt wird, ist ein bisschen nervös!“ Auch er dachte nicht daran, bei der Polizei eine Meldung zu machen.

11.06 Uhr:

Der Wohnungsgefährte berichtet, der Angeklagte habe viele kürzere und wenige längere Beziehungen gehabt. Weitere Zeugen.

10.53 Uhr:

Eine Zeugin wird befragt, sie war damals die Freundin des WG-Gefährten des Angeklagten. Sie hat sich in der Tatnacht ebenfalls in der Wohnung aufgehalten, es fiel ihr aber nichts auf.

10.33 Uhr:

Es geht um die Kindheit des Angeklagten. Die Trennung seiner Eltern habe ihm zugesetzt, sein Vater habe ihn als „Mittelsmann“ benutzt, der Vater habe die Trennung nicht überwinden können.

„Hat Larissa etwas beigetragen, dass die Situation so entgleist ist?“ „Ich habe diese Frage auch mit Frau Kastner (Psychiatrische Sachverständige, Anm.) besprochen, aber ich finde keine Antwort darauf. Ich möchte Larissa da nicht hineinziehen.“ Die Forderung der Privatbeteiligten akzeptiert der Angeklagte.

10.22 Uhr:

Richter Norbert Hofer fragt nach der Reaktion des Angeklagten, wenn er zurückgewiesen werde oder wenn eine Frau mit ihm nicht Sex haben wollte. Der Richter verliest Schilderungen früherer Freundinnen, wonach er recht rabiat reagiere, der Angeklagte weist diese als nicht richtig zurück.

10.16 Uhr:

Es geht um das steckengebliebene Auto am Innufer. „Die Männer vom Abschleppdienst haben natürlich blöde Scherze gemacht, wie ich da hingekommen bin, ob es Spaß gemacht hat….“ Er habe sich extrem schlecht gefühlt, weil er das ganze Geschehen nicht wahrhaben wollte.

10.10 Uhr:

Richter: „Haben Sie auch daran gedacht, sich zu stellen?“ Angeklagter: “Mir ist viel durch den Kopf gegangen in den Tagen danach. Ich musste aus der Wohnung raus, mir fiel dort die Decke auf den Kopf, ich habe auch überlegt, mich zu stellen, ja.“ Die Befragung zum Tatabend geht weiter.

10.03 Uhr:

„Larissa ließ sich zurückfallen auf das Bett und da sind mir meine eigenen Geschichten von der Trennung meiner Eltern wieder eingefallen.“ Dann habe er die Hände um ihren Hals gelegt und zugedrückt, „wie in einem schlechten Film war das!“ Anschließend habe er auf seine eigenen Hände geschaut und sich gefragt, was mit ihm sei, er habe nie jemandem was zuleide getan. Daraufhin hörte er ein Röcheln, „das mich bis heute verfolgt!“, so der Angeklagte. Er wollte, dass das Geräusch aufhört und nahm deshalb die herumstehende Körperlotion und schüttete sie ihr in den Mund. Er habe das Zimmer verlassen, weil er die Situation nicht wahrhaben wollte, so der Angeklagte. Als er wieder hinein sei, war die Situation immer noch gleich. „Ich habe gehofft, dass ich irgendwie aufwache, aber das war nicht so.“ Die Frage von Richter Hofer, ob er sich auch an den Socken erinnern könne, verneinte der Angeklagte. Erst Tage später habe er unter dem Bett den zweiten, einzelnen Socken gefunden.

9.54 Uhr:

Am Abend der Tat sei er eifersüchtig geworden, weil Larissa speziell in Gesellschaft eines ihm Unbekannten besonders ausgelassen war. Auf die Frage von Richter Norbert Hofer, wie er die Beziehung zu diesem Zeitpunkt definieren würde, sagte der Angeklagte: „Es war wohl keine fixe Beziehung, aber wir wollten es probieren miteinander.“

9.40 Uhr

Am Wort ist der Angeklagte. Er erzählt von den ersten Wochen, nachdem er Larissa kennengelernt hat. Er spricht ruhig und verständlich.

Angeklagter vor Richter Norbert Hofer

ORF

Der Angeklagte vor Richter Norbert Hofer

9.30 Uhr:

In ihrem Eingangsstatement überbringt Verteidigerin Eva Kathrein den Eltern von Larissa das tiefe Bedauern der Eltern des Angeklagten. Anschließend appelliert sie an die Geschworenen, nicht den Tod von Larissa zu sühnen, sondern eine tätergerechte Strafe zu finden.

9.25 Uhr:

Rechtsanwalt Christian Pichler vertritt die Angehörigen. Er fordert je 5.000 Euro Schmerzensgeld für die nächsten Angehörigen. Die Forderung soll ein Zeichen sein, dass hier schweres Leid zugefügt wurde. Die ganze Familie der Getöteten sei traumatisiert.

9.20 Uhr:

Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger erläutert die Anklage. Der Angeklagte hat die junge Frau gewürgt. Nachdem sie das Bewusstsein verloren hatte, goss er ihr Bodylotion in den Hals und „stopfte einen Socken nach“, so die Staatsanwältin. Pfeifenberger schilderte danach ausführlich, wie der Mann zuerst die Spuren verwischte und anschließend den hilfsbereiten Freund mimte. Zu diesem Zeitpunkt – wenige Tage nach der Tat – sei er von niemandem verdächtigt worden. Erst bei der Kontrolle seiner Telefonliste seien Ungereimtheiten aufgetaucht, die schließlich zu seiner Verhaftung führten. Kriminalistische Untersuchungen, so die Staatsanwältin, brachten dann auch weggeputzte Blutspuren ans Licht. Pfeifenberger streicht dann hervor, dass die Tat durch Eifersucht nicht begründet werden könne. „Der Angeklagte hat selbst andere intime Beziehungen geführt, sein Verhältnis zu Larissa war lose – das legt nahe, dass er nicht aus Eifersucht gehandelt hat, sondern dass er ernsthaft gefährlich ist.“ Ein Gutachten soll das im Laufe der Verhandlung belegen.

Angeklagter mit Polizisten

zeitungsfoto.at

Der Angeklagte wurde in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht.

9.00 Uhr:

Die Verhandlung beginnt pünktlich. Unter Blitzlichtgewitter wird der angeklagte 24-jährige Tiroler in Handschellen von Justizbeamten flankiert hereingeführt. Richter Norbert Hofer ermahnt das Publikum, keine Zustimmungsbekundungen oder Missbilligungsgesten von sich zu geben. Nach der Abfrage der Personalien des Angeklagten werden die Geschworenen vereidigt.

Zuschauer und Kameras im Gerichtssaal

zeitungsfoto.at

Die Mutter von Larissa nimmt in der ersten Reihe Platz.

Schon eine Stunde vor Beginn der Verhandlung standen die Inhaber von Platzkarten Schlange vor dem Schwurgerichtssaal. Unter ihnen viele junge Leute und die Angehörigen der Getöteten. In der ersten Reihe haben die Angehörigen Platz genommen.

Ulrike Finkenstedt; tirol.ORF.at

Link:

Larissa-Prozess: 20 Jahre Haft und Einweisung