Grünberg für Aufhebung ihrer Immunität

Die Tiroler ÖVP-Abgeordnete Kira Grünberg will selbst den zuständigen Nationalratsausschuss um die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität bitten. Damit soll der Weg für die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft frei werden.

Wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet hatte, ersucht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft den Nationalrat um Aufhebung der Immunität. Die Anklagebehörde will gegen sie ermitteln, weil sie im November 2017 ein behindertengerechtes Auto im Wert von rund 40.000 Euro geschenkt bekommen hatte. Die Staatsanwaltschaft schließt einen Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit nicht aus.

Auto wurde zwei Jahre später übergeben

„Ich werde natürlich alles Notwendige tun, damit alle offenen Fragen umfassend beantwortet werden können“, erklärte Grünberg in einem Statement gegenüber der APA. „Wie ich im Herbst letzten Jahres schon betont habe, wurde mir bereits 2015 vom damaligen Sportminister Gerald Klug (SPÖ, Anm.) symbolisch der Schlüssel für das Fahrzeug übergeben“, so die Tiroler Nationalratsabgeordnete, die damals noch nicht in der Politik tätig war. Das Auto erhalten hatte Grünberg dann im Jahr 2017 nach der Nationalratswahl im Oktober.

Da der von ihr gewünschte Kauf nachträglich nicht möglich gewesen sei, sei sie derzeit dabei, „den Kaufwert von 40.000 Euro anzusparen, um ihn dann einer karitativen Einrichtung oder Organisation zu übergeben“, so Grünberg: „Ich bin mir bewusst, dass für politische Abgeordnete besondere Maßstäbe zu gelten haben.“

Immunitätsausschuss muss entscheiden

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will gegen die ÖVP-Behindertensprecherin ermitteln, weil sie einen Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit nicht ausschließt.

„Die Presse“ zitiert ein Schreiben vom 16. Juli 2018, in dem es heißt, die Entscheidung über die Zurverfügungstellung des Fahrzeuges sei zwar bereits im Jahr 2015 getroffen worden, die tatsächliche Übergabe des Fahrzeuges sei jedoch erst im November 2017 erfolgt, „somit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Einzug der Erstverdächtigen in den Nationalrat“, ein Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit sei daher nicht offensichtlich auszuschließen. Über eine „Auslieferung“ Grünbergs muss nun der Immunitätsausschuss des Nationalrates entscheiden.

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