Haiming: Nachfahren stellen Ultimatum

Rund 50 Nachkommen jener Haiminger Bauern, die in der NS-Zeit ihre Grundstücke für den Kraftwerksbau verkaufen mussten, stellen dem Land ein Ultimatum. Die kürzlich eingesetzte Historikerkommission ist ihnen zu wenig. Es steht eine Sammelklage im Raum.

Während der Nazi-Zeit dienten die Flächen in Haiming als Zwangsarbeiterlager für den geplanten Bau eines Groß-Kraftwerks. Die Gründe beschaffte damals die SS. Viele Verkäufer haben vertraglich ein Rückkaufssrecht eingeräumt bekommen, sollten die Flächen nicht benötigt werden. Das Kraftwerk wurde nie gebaut. Diesen 200.000 Quadratmeter großen Grund bekam die Tiroler Energiegesellschaft TIWAG dann von einer Vorgängergesellschaft übereignet. 2016 wurde ein Teil des Grundstücks für mehrere Millionen Euro an den Speckerzeuger Handl verkauft.

Produktionshalle Handl

ORF

Auf einem Teil des Grundes baut der Speckerzeuger Handl derzeit eine Produktionshalle

Zwischenzeitlich hat der Landeshauptmann eine Historikerkommission damit beauftragt, den Fall Haiming aufzuarbeiten – mehr dazu in Experten erforschen NS-Zwangsarbeit in Haiming . „ Was soll eine historische Kommission unseren Bauern bringen“, fragt Johann Glatzl bei einer Versammlung im örtlichen Gasthaus Freitagabend. „Wichtiger wäre, wenn das Land eine Kommission einsetzt, die den Bauern zu ihrem Recht verhilft“, so der Haiminger. „Wir reden hier über Eigentumsfragen und zivilrechtliche Fragen, die eine historische Kommission sicher nicht so aufarbeiten kann wie ein Gericht. Ich bin mir sicher, dass eine Klage unumgänglich ist“, so Christian Raich aus Silz.

Versammlung in Haiming

ORF

Die Erben bei einer Versammlung im örtlichen Gasthaus

Erben-Sprecher schlägt Tausch vor

Anton Raffl, Sprecher der Erben sagt gegenüber ORF Tirol: „Entweder man findet einen Weg, dass die TIWAG das Unrecht einsieht. Oder wir müssen in letzter Konsequenz der Rechtswegs beschreiten. Die TIWAG hat in diesem Bereich weitere Grundstücke. Hier besteht sicher die Möglichkeit, dass man im Tauschweg auch denen etwas anbieten könnten, die dann den Grund für die Weiterführung eines Betriebes zur Verfügung haben.“

„Man hat allen Verkäufern versprochen, dass es zurückverkauft wird wenn es nicht benötigt wird. Jetzt hätte die Historikerkommission nur zu prüfen, ob dieses Versprechen besteht und ob es eingehalten wurde“, so Anwalt Bernd Oberhofer. Bis Ende des Jahres müsse das geklärt sein, so das Ultimatum der Nachkommen. Andernfalls werde endgültig Sammelklage eingebracht.

Links: