Seit März können hierzulande Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Acht Mal ist das seither passiert. Enrico Leitgeb von der Verkehrsabteilung der Tiroler Polizei sagt, die Polizei nehme die vorläufige Beschlagnahme vor, wenn innerorts um 60 km/h zu schnell gefahren wurde, außerorts um 70 km/h. Dann entscheide die BH über die weitere Vorgehensweise, wie die Bestätigung der Beschlagnahme, die Sicherstellung des Fahrzeuges oder die Abschleppung.
So raste am Wochenende in Kirchbichl ein Motorradfahrer mit 208 km/h ins Radar, das war mehr doppelt so schnell als erlaubt. Bei der Hauptmautstelle Schönberg fuhr ein Lenker mit 112 km/h anstelle der erlaubten 30 km/h auf die Mautstelle zu und im Zillertal wurde ebenfalls das Auto eines Rasers beschlagnahmt – mehr dazu in Drei Fahrzeugabnahmen wegen Raserei.
Behörde entscheidet über weitere Vorgangsweise
Nach der Polizei übernimmt die Behörde und verständigt ein Abschleppunternehmen, wie etwa den ÖAMTC. Rechtsberaterin Anja Schöpf vom ÖAMTC sagt, die Fahrzeuge, die vom ÖAMTC abgeschleppt werden, würden kurz auf den Stützpunk verbracht, die weitere Abwicklung übernehme die Behörde.
ÖAMTC mehr Kontrollen statt schwereren Strafen
Firmenwagen werden zumeist zurückgegeben. Ob ein Auto beschlagnahmt bleibt, hängt auch von den finanziellen Umständen des Betroffenen ab. Sinnvoll findet der Autofahrerklub solche Beschlagnahmen nicht. Das sei nicht zielführend, was man auch in anderen Ländern sehe, die das gemacht hätten, so Schöpf. Der ÖAMTC setze mehr auf zielgerichtete Kontrollen, also mehr Präsenz durch Behörden. „Es hat sich nicht gezeigt, dass schwerere Strafen zu weniger Übertretungen führen“, so Schöpf. Bei der Polizei rechnet man in Richtung Urlaubszeit im Sommer mit einem weiteren Anstieg solcher Beschlagnahmen.