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APA/HELMUT FOHRINGER
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Wirtschaft

Wenige leerstehende Wohnungen gemeldet

Die erste Frist für die Abgabe der Leerstandserklärung ist mit Ende April abgelaufen. In Innsbruck wurden für vergangenes Jahr lediglich 50 Leerstandserklärungen abgegeben, es dürften aber deutlich mehr Wohnungen leer stehen. In 120 Gemeinden wurde laut „Tiroler Tageszeitung“ gar kein Leerstand gemeldet.

Die Anzahl der offiziell gemeldeten leer stehenden Wohnungen in Innsbruck ist relativ bescheiden. Für vergangenes Jahr wurden 50 Leerstandserklärungen bei der Stadt abgegeben, weitere 100 Fälle befinden sich in Abklärung, heißt es auf Anfrage des ORF Tirol von Seiten der Stadt. Weitere 100 Fälle seien als Ausnahmen deklariert worden, die es gibt, wenn man etwa in Kürze einen Eigenbedarf für eine Wohnung nachweisen kann.

Angesichts von geschätzt Tausenden leerstehenden Wohnungen in Innsbruck besteht offensichtlich eine große Diskrepanz zu den gemeldeten Fällen. Zuletzt ging man aufgrund von Erhebungen und Hochrechnungen davon aus, dass in der Landeshauptstadt etwa 7.000 Wohnungen leer stehen. Für Verstöße bei der Meldepflicht sind Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 Euro für fehlende Unterlagen und 50.000 Euro für die Hinterziehung der Leerstandsabgabe vorgesehen.

Geschlossenes Fenster Wohnhaus von außen
ORF
Wie viele Wohnungen in Tirol tatsächlich leerstehen, lässt sich nur vermuten

In vielen Gemeinden gar kein Leerstand gemeldet

Auch in den anderen Gemeinden Tirols dürfte die Anzahl ungenützter Wohnungen deutlich höher sein, als die Meldungen vermuten lassen. Wie die „Tiroler Tageszeitung“ berichtete, wurde in 120 von insgesamt 277 Gemeinden gar kein Leerstand eingemeldet. Laut Daten der Statistik Austria vom Herbst 2023 waren in Tirol 16 Prozent aller Wohnungen ohne Wohnsitzmeldung. Dies könne ein Indiz für einen Leerstand sein und würde heißen, dass von 424.000 Wohnungen über 68.000 potenziell leer stehen könnten.

Liste Fritz: Systematik der „Selbstanzeige“ falsch

Scharfe Kritik an der Landesregierung bzw. der bestehenden Leerstandabgabe übte am Donnerstag indes die oppositionelle Liste Fritz. Diese sprach von einem „Rohrkrepierer“, weil eine vorgelagerte und tirolweite Leerstandserhebung fehle. Klubobmann Markus Sint nannte diesen Umstand einen „schwerwiegenden Geburtsfehler“. „Die Hauptschuld daran, dass die Leerstandsabgabe in Tirol nicht funktioniert, liegt in der falschen Systematik der Leerstandsabgabe. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben die Leerstandsabgabe damals so konzipiert, dass sich Eigentümer von Wohnraum, der mindestens sechs Monate leer steht, selber bei der Gemeinde melden und die Leerstandsabgabe zahlen müssen. Für uns als Liste Fritz ist diese Systematik der ‚Selbstanzeige‘ falsch“, kritisierte Sint in einer Aussendung.

Für FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger ist die Leerstandsabgabe „das falsche Instrument.“ Vielmehr müsse man erheben, warum es so viel Leerstand gibt. Er schlägt vor, Anreize zu setzen. Etwa durch eine Streichung oder Reduktion der Immobilienertragssteuer, wenn man eine Wohnung zumindest acht von zehn Jahren oder sie zumindest fünf Jahre ununterbrochen vermietet habe. Zudem wiederholte Abwerzger die Forderung, das österreichische Mietrecht zu föderalisieren.

ÖVP verweist auf Nachbesserungen bei Kontrollen

ÖVP-Wohnbausprecher Landtagsabgeordneter Dominik Mainusch verwies indes auf geplante Nachbesserungen: „Konkret geht es etwa darum, Kontrollen möglichst einfach zu handhaben.“ Der Bürgermeister der Zillertaler Gemeinde Fügen gab an zu wissen, „wie aufwendig und arbeitsintensiv solche Kontrollverfahren sind.“ Tirol werde hinsichtlich des Datenschutzes „alles was rechtskonform umsetzbar ist, auch umsetzen“, kündigte Mainusch in einer Aussendung an. Ziel sei, „gezielt Spekulation“ vorzubeugen. „Das heißt, all jene, die beispielsweise für ihre Kinder, die später einmal studieren wollen, oder aus anderen berechtigten Gründen eine Immobilie leer stehen haben, sollen hier nicht betroffen sein“, sagte der ÖVP-Wohnbausprecher.

Möglichkeiten der Kontrolle waren beschränkt

Tirol war eines der ersten Bundesländer, das das Einheben einer Leerstandsabgabe ermöglicht hat. Für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen, muss eine Abgabe entrichtet werden. Dem Gesetz waren allerdings Grenzen gesetzt, sowohl was die Höhe der Abgabe anbelangt, als auch bei den Möglichkeiten der Kontrolle von Seiten der Behörden.

Kürzlich hat der Bund eine Novelle beschlossen, mit der die Länder wesentlich höhere Leerstandsabgaben einheben können. Dadurch hofft man mehr leer stehende Wohnung auf den Markt zu bekommen. In der Novelle des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes werden auch die Möglichkeiten der Kontrolle ausgebaut, wonach Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen bzw. Erbringer von Postdiensten und von elektronischen Zustelldiensten ihre Daten an die Abgabenbehörde weitergeben dürfen, heißt es von Seiten der Stadt Innsbruck.