Bezirksgericht Landeck
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Chronik

Fake-Impfung: Geldstrafe für Apotheker

In Landeck sind am Montag ein Apotheker, eine Apothekenmitarbeiterin, eine Ärztin und ein Arzt vor Gericht gestanden. Ihnen wurde vorgeworfen, im Herbst 2021 Kochsalzlösungen anstelle echter Covid-Impfstoffe verabreicht zu haben. Der erstangeklagte Apotheker wurde nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.

Es sei eine wilde Zeit gewesen, damals im Herbst 2021, so der Viertangeklagte, ein Arzt aus dem Bezirk Innsbruck-Land. Während der Corona-Pandemie bekamen damals nur geimpfte, genesene oder getestete Personen den sogenannten Grünen Pass, der eine Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichte. Viele Menschen seien verzweifelt gewesen und wollten sich damals partout nicht impfen lassen, so der Angeklagte.

129 Personen mit Kochsalzlösung geimpft

Da kam dem Erstangeklagten, einem Oberländer Apotheker, die Idee einer – vorgetäuschten – Betriebsimpfung. Eine simple Kochsalzlösung wurde statt eines Covid-Impfstoffs gespritzt. Er habe nach einer kreativen Lösung gesucht, sagte der Apotheker am Montag vor dem Richter. Das tue ihm heute leid, beteuerte er. In seiner Apotheke in Landeck sind damals insgesamt 129 Menschen „geimpft“ worden. Menschen, die bewusst nach Landeck pilgerten, um sich nicht korrekt impfen zu lassen und dennoch ein Impfzertifikat zu erhalten. Der viertangeklagte Arzt hatte ein gutes Dutzend seiner Patienten ins Oberland zur Fake-Impfung geschickt.

12.000 Euro Strafe für Erstangeklagten

Der Vorwurf lautete am Montag auf Fälschung von Beweismitteln. Mit seinem hypokratischen Eid sei sein Vorgehen nicht vereinbar, bekannte der angeklagte Arzt auf Nachfrage der Staatsanwältin. Auch wenn damals die gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung in vielen Bereichen durchaus fragwürdig gewesen seien, wie er nachschob.

Bei den Zweit-, Dritt- und Viertangeklagten beendete der Richter das Verfahren mit einer Diversion und entsprechenden Geldbußen samt Gerichtsgebühren. Der erstangeklagte Apotheker wird nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt.