Schild vor dem Landesgericht und der Staatsanwaltschaft Innsbruck
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Gericht

Toter Bub: Mordanklage gegen Vater erhoben

Im Falle jenes sechsjährigen Buben, der im August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache gefunden worden war, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun Mordanklage gegen den tatverdächtigen Vater erhoben.

Der 39-Jährige muss sich zudem wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Aussendung mit. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung wurde noch nicht anberaumt. Der Vater bzw. seine Verteidigung hat nun 14 Tage Zeit, um gegen die Anklage Einspruch zu erheben. Der Mann sitzt seit über einem Jahr wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft.

Verteidigung verweist auf „fehlendes Motiv“

Man wolle genau prüfen und dann entscheiden, ob man innerhalb dieser Frist ebendies tun werde, erklärte die Rechtsvertretung des Mannes am Nachmittag. Es fehle ein nachvollziehbares Motiv, das der Vater gehabt haben sollte, argumentierten die Anwälte des Tatverdächtigen, Albert Heiss und Mathias Kapferer.

Ebenso könne man den Vorwurf einer lange geplanten Tat nicht nachvollziehen. In den Ermittlungsergebnissen würden sich dazu jedenfalls keine Belege finden.

Ursprüngliche Annahme war ein Raubüberfall

Der nunmehr Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen und angegeben, mit seinem Sohn spazieren gegangen zu sein. Dann habe er offenbar einen Schlag auf den Kopf bekommen und vorübergehend das Bewusstsein verloren.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen hingegen vor, seinen geistig beeinträchtigten Sohn vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihn in den Hochwasser führenden Fluss geworfen oder gestoßen habe. Das Kind sei dann ertrunken und später tot auf einer Sandbank gefunden worden.

Dann soll der Mann sich selbst eine Flasche auf den Hinterkopf geschlagen und so in weiterer Folge einen Raubüberfall vorgetäuscht haben. Die Anklage gründe sich im Wesentlichen auf diese mutmaßliche Vortäuschung, hieß es. Diese könne nur damit erklärt werden, dass der Vater seine eigene Tat verschleiern wolle und für den Tod des Kindes verantwortlich sei.

Keine Details bekanntgegeben

Indes gelte für den Mann die Unschuldsvermutung, betonte die Staatsanwaltschaft. Weiteres werde man zu dem Fall nicht bekanntgeben. Das bleibe der Verhandlung vor den Geschworenen vorbehalten.

Die Ermittlungen hatten sich aufwendig gestaltet. Über 60 Personen seien befragt, mehrere Sachverständigengutachten eingeholt und 100 DNA-Spuren analysiert worden. Zudem wurden Aufnahmen von Überwachungskameras, Datenträger wie Mobiltelefone und Laptops sowie Telefondaten ausgewertet. Es sei unter anderem überprüft worden, welche Mobiltelefone zur Tatzeit um den Tatort eingeloggt gewesen waren, hieß es.

Anwälte kritisierten Ermittlungen

Die Anwälte des nunmehr Angeklagten sowie der Mutter des toten Buben waren zuletzt vor einem letztlich abgewiesenen Enthaftungsantrag in die mediale Offensive gegangen. Die Anwälte kritisierten in einer Pressekonferenz die Ermittlungsarbeit von Polizei bzw. Landeskriminalamt sowie Staatsanwaltschaft schwer.

Bei den Ermittlungen und der Tatortarbeit sei es „zu Pannen und Fehlern“ gekommen. Das würden in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten und auch offizielle Gutachten belegen. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe zurück.