Bei Haushalten mit zwei Personen steigt die Einkommensgrenze von bisher 6.000 auf 6.300 Euro netto, hieß es am Montag. Für jede weitere Person in einem Haushalt stieg die Einkommensgrenze bisher um 450 Euro – künftig wird sie um 480 Euro erhöht, wurde zudem verlautbart.
Künftig auch Markisen und Rollläden genehmigt
Auch in Sachen Klimawandel gibt es Änderungen. Bis dato wurden nämlich „Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung“, wie es formuliert wurde – gemeint sind etwa Markisen oder Rollläden – nur bei Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, genehmigt. Künftig sollen solche Zusatzförderungen auch für jüngere Gebäude ermöglicht werden, wurde eine der Anpassungen genannt. Einher gehen die nunmehrigen Schritte mit verschiedenen „Vereinfachungen in der Förderabwicklung.“
Beschlossen wurden die „Anpassungen“ in der jüngsten Sitzung des Wohnbauförderungsbeirats. Zufrieden zeigte sich jedenfalls der für den Wohnbau zuständige Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ): „Mit den neuen Adaptierungen ist es uns gelungen, dass künftig noch mehr Menschen von den Förderungen profitieren können, dass umweltbewusstes und nachhaltiges Bauen noch mehr gefördert wird und das bürokratische Abläufe vereinfacht und damit Förderungen schneller abgewickelt werden können.“