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ORF.at/Zita Klimek
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soziales

Informationen für staatenlose Menschen

Das Land Tirol informiert auf seiner Webseite über das kurze dreijährige Zeitfenster, das in Österreich geborenen staatenlosen Menschen für eine erleichterte Einbürgerung zur Verfügung steht. Viele Betroffene hätten bislang diese Frist versäumt, so die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch.

In Österreich würden knapp 20.000 Menschen leben, die den Kategorien „staatenlos“, „Staatsangehörigkeit unbekannt" oder Staatsangehörigkeit ungeklärt“ zugeordnet werden, so SOS Mitmensch. Zwei Drittel dieser Menschen seien in Österreich geboren. Deshalb forderte die Organisation, dass die Bundesländer Betroffene über ihre Möglichkeiten informieren. Denn in Österreich geborene Staatenlose können bei Erreichen der Volljährigkeit für drei Jahre unter erleichterten Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, sie müssen weniger Nachweise vorlegen.

Staatenlose haben Nachteile im Alltag

Staatenlosigkeit bedeute der Webseite des Landes zufolge für betroffene Menschen große Nachteile im Alltag. Sie hätten Probleme beim Zugang zu Bildung, Arbeit, Sozialleistungen, beim Eröffnen eines Bankkontos, Reisen oder Heiraten, heißt es. Außerdem dürfen sie nicht an politischen Wahlen teilnehmen.

Mit dem 21. Geburtstag erlischt allerdings die Frist für den erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft. Bislang seien Betroffene darüber nicht informiert worden, weshalb viele diese Frist versäumt hätten, so SOS Mitmensch in einer Aussendung. Die Organisation begrüßt deshalb, dass Tirol nun darüber informiert und fordert gleichzeitig dass alle in Österreich geborenen Kinder, deren Eltern schon Jahre hier leben, gemäß dem Beispiel Deutschlands, per Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten sollen.