Prozess versuchte Nötigung Landesgericht Innsbruck
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Versuchte Nötigung: Verhandlung vertagt

Eine 34-jährige Unterländerin ist am Dienstagnachmittag wegen des Vorwurfs der versuchten Nötigung vor dem Landesgericht Innsbruck geladen gewesen. Wegen eines möglichen Wolfsabschusses soll sie mit Gewalt gegenüber der Landesregierung gedroht haben, hieß es in der Anklage.

Die Abschüsse von „Problemwölfen“ in Tirol sind ein Thema, das für viel Aufregung sorgt. Anfang Juli des vergangenen Jahres war es eine besonders aufgeheizte Stimmung: Kurzvideos von angeblichen Wolfssichtungen am Natterer Boden und im westlichen Mittelgebirge bei Innsbruck verbreiteten sich blitzartig in den Sozialen Netzwerken und sorgten für Diskussionen – mehr dazu in Mögliche Wolfssichtungen bei Innsbruck.

Eine Abschussverordnung durch die Tiroler Landesregierung stand im Raum. Das brachte offenbar die 34-jährige Unterländerin dazu, beim Landesjägerverband anzurufen. Im Fall einer Freigabe zum Abschuss soll sie Gewalt angedroht haben: Sie werde zum Büro des zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreters Josef Geisler (ÖVP) gehen und ihn dort erledigen bzw. auch die ganze Landesregierung in die Luft sprengen, soll sie zu einer Mitarbeiterin des Jägerverbandes gesagt haben.

„Ich war jeden zweiten Tag alkoholisiert“

Die Sachbearbeiterin des Jägerverbandes, die am Dienstag als einzige Zeugin geladen war, hatte nach dem emotionalen Telefonat das Land Tirol von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Die Anruferin hatte ihre Handynummer nicht unterdrückt und auch ihren Namen sowie ihre Email-Adresse bekannt gegeben.

Bei der Verhandlung am Dienstag meinte die Beschuldigte, sie könne sich an den Anruf nicht erinnern. „Ich war damals jeden zweiten Tag alkoholisiert“, sagte die mehrfach vorbestrafte Frau vor der Richterin. Die Wolfsabschüsse hätten sie schon beschäftigt. Mit der Politik kenne sie sich aber nicht aus.

Nach etwa 30 Minuten wurde der Prozess auf Anfang Mai vertagt. Ein weiterer Zeuge soll eine Aussage machen und Licht in die Sache bringen. Bei einer Verurteilung droht der Angeklagten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Es gilt die Unschuldsvermutung.