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Politik

GRW-Wahl: Die Fristen für Wahlkarten

Für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in Innsbruck am kommenden Sonntag gilt es für Wahlkartenwählerinnen und -wähler einige Fristen zu beachten. Die Wahlkarte muss bis Freitag wieder bei der Behörde eingelangt sein.

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge und Online-Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte ist Dienstag der 9. April. Wer mündlich bzw. persönlich eine Wahlkarte beantragt hat, hat etwas länger Zeit: Bis Freitag 14.00 Uhr müssen die Anträge im Wahlkartenbüro gestellt werden.

Bis Freitag bei der Wahlbehörde

Die Wahlkarten müssen spätestens am 12. April bei der Wahlbehörde einlagen, teilte die Stadt mit. Der Postweg sei da unbedingt einzukalkulieren. Die ausgefüllten Wahlkarten können auch direkt im Wahlkartenbüro im sechsten Stock im Rathaus abgegeben oder in die Wahlurne beim Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses eingeworfen werden.

Am Wahltag selbst können Wahlkarten laut Stadt nur in jenen Wahllokalen abgegeben werden, in dem der Wähler, die Wählerin im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in Innsbruck von 7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet.