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Soziales

Menschen mit Behinderungen wählen

Die „Nutzer:innen-Vertretung Tirol“, eine Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen, wird neu gewählt. 8.522 Menschen sind wahlberechtigt. Aktuell setzt sich das Gremium aus acht Mitgliedern zusammen. Sie arbeiten bei Entscheidungen der Behindertenhilfe des Landes mit.

Wahlberechtigt sind alle Menschen mit Behinderungen ab 16 Jahren, die in Tirol wohnhaft sind und in den vergangenen vier Jahren Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe bezogen haben. Sie können von 28. März bis zum 25. April ihre Stimmen abgeben. Gewählt werden kann an festgelegten Tagen in den Bezirkshauptmannschaften und im Innsbrucker Landhaus sowie in ausgewählten Einrichtungen.

Infos zur Wahl

Informationen zu den Kandidatinnen, Kandidaten und Wahlterminen gibt es auf der Webseite des Landes. Die Informationen können dort in Leichter Sprache, als Visualisierung und als Video mit Gebärdensprach-Dolmetsch-Übersetzung abgerufen werden.

Wer die Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss den zugestellten Stimmzettel bis zum 23. April zur Post bringen.

Betroffene sollen Input liefern

Die acht Mitglieder der Vertretung sind Menschen mit körperlichen, Hör- und Sehbehinderungen, sowie Personen mit psychischen Erkrankungen und Lernschwierigkeiten. „Die gewählten Mitglieder der ‚Nutzer:innen-Vertretung‘ bringen als selbst Betroffene wichtigen Input zu allen Entscheidungen der Landesverwaltung ein, die sie und alle Menschen mit Behinderungen direkt betreffen", wurde Soziallandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) in einer Aussendung des Landes zitiert.

Durch diese Form der Mitbestimmung werde die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gefördert und sichergestellt, dass Behindertenhilfe ihren Bedürfnissen gerecht werde, so Pawlata. 2018 wurde die „Nutzer:innen-Vertretung“ zum ersten Mal gewählt. Ihr Bestehen ist im Tiroler Teilhabegesetz verankert. Mitglieder der Vertretung sind an Entscheidungsprozessen der Behindertenhilfe beteiligt und in der Schlichtungsstelle und im Teilhaberat vertreten.