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Kaunertaler Gletscher
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Politik

Gletscherlift-Vorhaben müssen durch UVP

Zwei geplante Skigebietserweiterungen am Pitztaler und Kaunertaler Gletscher müssen durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Das hat das Land Tirol am Freitagnachmittag bekannt gegeben. Jetzt liegt es an den Gletscherbahnen, ob sie diesen Verfahrensweg bestreiten wollen.

Am Kaunertaler Gletscher hätten die Seilbahnbetreiber eine Bahn auf den Weißseeferner sowie einen Schlepplift samt Skiweg und Pisten geplant. Am Pitztaler Gletscher soll künftig eine Seilbahn samt Skiweg und Piste aufs bzw. vom Fernerjoch führen. Die Betreiber wollen dafür rund 20 Millionen Euro investieren. In beiden Fällen haben die Betreiber gehofft, diese Skigebietserweiterungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) umsetzen zu können. Dementsprechende Anträge wurden jetzt abgelehnt.

Behörde argumentiert mit belastenden Auswirkungen

Für die Behörde im Land ergibt sich die UVP-Pflicht für diese Vorhaben aufgrund der Nutzung einer bisher skitechnisch nicht erschlossenen Gletscherfläche. Zudem habe die durchgeführte Einzelfallprüfung ergeben, dass bei Umsetzung der Vorhaben jeweils erheblich schädliche, belästigende und belastende Auswirkungen auf die Schutzgüter Landschaft, Pflanzen und deren Lebensräume, Tiere und deren Lebensräume sowie auf das Gletschersystem wahrscheinlich sind, hieß es in einer Aussendung.

Gegen den Bescheid der Behörde können die Skigebiete jetzt Einspruch erheben, so der zuständige Landesrat Renè Zumtobel (SPÖ): "Sollten die beiden Bescheide rechtswirksam und die Vorhaben eingereicht werden, sind diese nach den Vorgaben des UVP-Gesetzes umfangreich zu prüfen.“ Umweltorganisationen aber auch der Landesumweltanwalt von Tirol hatten sich zu den Ausbauplänen zuletzt kritisch geäußert und sich ebenfalls für eine UVP-Pflicht ausgesprochen.