Illustration zum Thema Miete / Wohnungen / Wohnbau / Mietpreise / Eigentum / Immobilien / Leerstand / Leerstandsabgabe
APA/GEORG HOCHMUTH
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Politik

Leerstand: Datenschutzargument fraglich

Die Leerstandsabgabe will kaum einer freiwillig zahlen. In Tirol heißt es mit Hinweis auf den Datenschutz, dass keine Kontrollen erlaubt seien. Ein Experte sieht das anders und verweist gegenüber Ö1 auf andere Regelungen in Salzburg und in der Steiermark.

In Innsbruck gehen die Behörden aktuell Adresse für Adresse durch und erheben, wie viele Wohnungen in der Stadt leer stehen. Der vorläufige Halbzeitstand ist bei 3.500 Wohnungen. Es dürften also insgesamt rund 7.000 Wohnungen sein, für die im vergangenen halben Jahr weder ein Haupt- noch ein Nebenwohnsitz gemeldet war. Dafür ist eine Leerstandsabgabe von bis zu 2.000 Euro pro Jahr fällig. Die Eigentümer müssen sich bis Ende April melden.

Land: Abgleich ist mit Datenschutz nicht vereinbar

Eigentlich müssten sich die Eigentümer melden, aber die Realität sieht anders aus. Lediglich 30 Personen haben bisher einen Leerstand gemeldet, kritisierte Bürgermeister Georg Willi (Grüne) jüngst im Gemeinderat. Eine Registerabfrage machen und alle herausfiltern, die nicht zahlen, dürfe man nicht, so Willi. Die Innsbrucker Behörden wissen also, wem eine leerstehende Wohnung gehört, sie dürfen aber nicht aktiv werden. Das Land Tirol bestätigt das auf Nachfrage. Ein Abgleich von Registerdaten sei mit dem Datenschutz nicht vereinbar.

Experte kann Begründung nicht nachvollziehen

Diese Begründung kann der Datenschutzexperte Sebastian Kneidinger von Epicenter Works nicht nachvollziehen. Es handle sich um ein öffentliches Register, auf das auch Privatpersonen unter gewissen Voraussetzungen zugreifen können. Kneidinger verweist auf Salzburg und die Steiermark, wo es ebenfalls eine Leerstandsabgabe gibt, aber offenbar keine Bedenken in Bezug auf den Datenschutz. Die Länder hätten in ihren landesgesetzlichen Umsetzungen explizite Ermächtigungen zu Abfragen beziehungsweise zu Verknüpfungen mit dem zentralen Melderegister vorgesehen, so Kneidinger.

Behörden von Ehrlichkeit der Eigentümer abhängig

In Tirol darf die Behörde laut Land nur dann tätig werden, wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt. Generelle Kontrollen seien nicht erlaubt. Selbst wenn ein Eigentümer bereit ist, die Leerstandsabgabe zu zahlen – die Behörden sind von der Ehrlichkeit der Eigentümer abhängig. Denn nicht die Behörde berechnet die Höhe der Leerstandsabgabe, sondern die Wohnungsbesitzer selbst. Bürgermeister Willi fordert von der Landesregierung, die Gesetze zu ändern.

Dornauer räumt Verbesserungsbedarf ein

Landeshauptmann-Stellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) zeigt Verständnis und räumt „die eine oder andere Kinderkrankheit“ ein. Nachschärfungen im Bereich des Datenschutzes oder dort, wo es offenkundige Schwierigkeiten bei der Kontrolle gibt, seien notwendig.

Wann und wie das sein wird, bleibt offen. In der Zwischenzeit verschickt die Stadt Innsbruck Informationsschreiben, um an die Frist für die Leerstandsabgabe Ende April zu erinnern. Die Briefe gehen an alle Haushalte und nicht nur an die Besitzer leerstehender Wohnungen. Das ist derzeit gesetzlich nicht erlaubt.