Das Gemüsefeld der Familie Legner im Süden von Mils ist 15 Hektar groß, also so groß wie etwa 20 Fußballfelder. Matthias Legner erklärt, die geplante Anlage trete nicht in direkte Konkurrenz zur Landwirtschaft, „hier soll Photovoltaik neben der Landwirtschaft funktionieren“.
Landwirtschaft zwischen den Paneelen
Geplant sind drei Meter hohe senkrechte Elemente, die auf der Vorder- und Rückseite Strom produzieren können. Dazwischen sind jeweils neun Meter Platz. Da soll weiterhin Gemüse angebaut werden. Legner spricht teilweise auch bezüglich der Landwirtschaft von einem Mehrwert, etwa durch weniger Verdunstung und Winderosion.
Gemeinde: Bedenken wegen Ortsbild
Kritik an dem Projekt kommt von der Gemeinde. Die landwirtschaftlichen Felder, auf denen die Anlage entstehen soll, würden zu den wertvollsten der Region gehören, heißt es. Bürgermeisterin Daniela Kampfl sagt, es sei legitim, dass ein Unternehmer aus seinem Grund und Boden Gewinn abschöpfen möchte. Für die Gemeinde Mils würden der landwirtschaftlich wertvolle Boden und die negativen Auswirkungen auf das Ortsbild überwiegen.
Landwirtschaftskammer: Versiegelte Flächen nutzen
Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger sieht das ähnlich und verweist auf bereits versiegelte Flächen wie Dächer. Wenn das alles genutzt werde, habe man einen wichtigen Beitrag zur Energiewende geleistet.
Auch Dachnutzung kann Tücken haben
Familie Legner hat sich für ihr Vorhaben Unterstützung von einem Photovoltaikberater geholt. Er argumentiert, dass es ohne landwirtschaftliche Flächen in Zukunft nicht gehen werde. Der Hauptfokus seines Unternehmens liege zu 90 Prozent auf Dachflächen, sagt der Geschäftsführer Stefan Ortner. In Tirol seien jedoch große Dachflächen statisch nicht für Photovoltaikanlagen ausgelegt, „um die Ziele 2030 zu erreichen, benötigen wir natürlich auch Freiflächen“, so Ortner.
Ähnliche Projekte wie das in Mils geplante gibt es schon in Ostösterreich, Salzburg und Bayern. Sollte es genehmigt werden, wäre das Projekt in Tirol eine der ersten Anlagen dieser Art.