Geschlossenes Fenster Wohnhaus von außen
ORF
ORF
Wirtschaft

Innsbruck gibt Infos zu Wohnungsleerstand

Die Stadt Innsbruck verschickt derzeit Briefe an Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer mit Informationen zur ab 30. April fälligen Meldung von leerstehenden Wohnungen. Derzeit stehen in Innsbruck laut Angaben der Stadt etwa 8,8 Prozent der Wohnungen leer.

Als leerstehend gelten Objekte, wenn sie sechs Monate (oder länger) nicht als Wohnsitz verwendet werden. Es gibt auch Ausnahmen – etwa wenn man die Wohnung bald selbst benötigt. Die Höhe der Abgabe hängt von der Größe des Objekts ab. Aktuell sind für eine leerstehende 80-Quadratmeter-Wohnung bis zu 1.680 Euro pro Jahr fällig, rechnet die Stadt Innsbruck vor. Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) betonte bei einer Pressekonferenz am Dienstag, es sei nicht erklärtes Ziel, dass möglichst viele Menschen die Abgabe zahlen müssten. Vielmehr sollen durch Anreize bzw. entsprechenden Druck leerstehende Wohnungen auf den Markt kommen.

Leerstandsabgabe

Mit 1. Jänner 2023 trat in Tirol die Leerstandsabgabe in Kraft. Jährlich mit 30. April müssen leerstehende Objekte gemeldet und eine Abgabe darauf geleistet werden. Die Meldungen für das Jahr 2023 sind also mit 30. April 2024 fällig.

Etwa 7.000 Wohnungen in Innsbruck stehen leer

Von aktuell knapp 80.000 Wohnungen in der Landeshauptstadt würden rund 8,8 Prozent – knapp 7.000 Objekte – leer stehen, verwies Willi auf entsprechende Erhebungen. Gerade einmal 23 Eigentümer hätten bisher ihre Wohnung leerstehend gemeldet – „also nichts“, so der Bürgermeister.

Unter den derzeit leerstehenden Wohnungen befinde sich ein „nicht unerheblicher Anteil an spekulativem Wohnungsbestand“, gleichzeitig gebe es auch viele ältere Menschen unter den Wohnungsinhaberinnen und -inhabern, denen eine Vermietung zu mühsam sei. In diesem Zusammenhang verwies Willi auf das Modell „sicheres Vermieten“ über die Tiroler Gemeinnützigen Wohnungsbau- und SiedlungsgesmbH (TIGEWOSI), im Rahmen derer vermietungswilligen Eigentümern geholfen werde.

Für höhere Abgabe auf leerstehende Wohnungen

Neue Bewegung könnte das vor Kurzem vorgestellte „Wohnpaket“ der Bundesregierung bringen. Länder sollen mehr Kompetenzen bei der Leerstandsabgabe bekommen. „Dies würde dem Land Tirol die Möglichkeit geben, bei der Höhe der Abgabe noch einmal empfindlich nach oben zu korrigieren“, so der Bürgermeister. Er fordert in diesem Zusammenhang höhere Abgaben, das Zwei- oder Dreifache, wie er sagt.

Die Bundesregierung hatte sich vergangene Woche im Rahmen ihres Wohnbaupakets prinzipiell auf die Maßnahme verständigt. Die Bundesländer sollen durch eine Kompetenzänderung im Volkswohnungswesen befähigt werden, mehr Maßnahmen zur Wohnraummobilisierung – wie Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgaben – umzusetzen. Die Maßnahme erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.

Eigentümerverband wehrt sich gegen höhere Abgabe

Der Verband der Eigentümer und Vermieter hatte angesichts der Pläne der Bundesregierung, es den Ländern zu ermöglichen, eine höhere Leerstandsabgabe einzuheben, mit einer Verbandsklage gedroht. „Eine Leerstandsabgabe würde grundsätzlich gegen das Eigentumsrecht verstoßen und keinesfalls eine Motivation darstellen, leer stehende Wohnungen zu sanieren und zu vermieten“, schrieb der Verband.