Bei einer Pressekonferenz in Innsbruck gab der Anwalt bekannt, einen Antrag auf Enthaftung des seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzenden Mannes eingebracht zu haben. Über diesen soll am Freitag entschieden werden.
Anwalt kritisiert Ermittlungsbehörden
Zudem übte der Verteidiger Albert Heiss, der den Vater seit dem vergangenen Herbst vertritt, scharfe Kritik an den Ermittlungsbehörden. Bei den Ermittlungen und der Tatortarbeit sei es „zu Pannen und Fehlern“ gekommen. Dies würden in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten belegen. Dabei gehe es etwa um die Auswertung des Handys sowie die Spurensicherung am Tatort.
„Es sind massive Fehler passiert. Es wurde zudem nicht ergebnisoffen ermittelt“, sagte Heiss. Der Anwalt sprach auch von der Verletzung der Unschuldsvermutung, des Objektivitätsgebots durch die Staatsanwaltschaft und teils medialer Vorverurteilung.
Vater ist seit einem Jahr in Untersuchungshaft
Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 39-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar 2023 festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.
Staatsanwaltschaft verweist auf Sachlichkeit
In einer Stellungnahme wies die Staatsanwaltschaft am Donnerstag darauf hin, dass es Aufgabe der Verteidigung sei, alles zu tun, was dem Standpunkt des Beschuldigten helfen könnte. Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei es hingegen, „alles objektiv und sachlich“ zu beurteilen. „Die Staatsanwaltschaft lässt sich dabei nicht von sachfremden, persönlichen Motiven leiten, sondern ist ausschließlich dem Gesetz verpflichtet und orientiert sich an den vorliegenden Fakten“, hieß es in dem Schreiben weiter. Die Staatsanwaltschaft werde sich während des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht öffentlich zu Beweisergebnissen oder zu Anträgen und Vorbringen der Verteidigung äußern.