Landesgericht Innsbruck
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Gericht

Mann vermittelte Scheinehen: Schuldspruch

Wegen Schlepperei und der Vermittlung von Scheinehen ist am Dienstag in Innsbruck ein 64-jähriger Mann gut 20 Jahre nach den Taten schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte war offenbar Teil eines Netzwerks, seine Komplizen von damals wurden schon vor vielen Jahren verurteilt.

„Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen“, hieß es am Dienstag vom Staatsanwalt zu dem Prozess nach 20 Jahren. Der Beschuldigte war damals Teil einer Gruppe, die mit ihrem Geschäftsmodell Türkinnen und Türken eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich verschaffen wollte. Die Gruppe betrieb das in größerem Stil, denn in mehr als 20 Fällen war der 64-Jährige angeklagt.

Angeklagter hatte trotzdem Schulden

Gegen Geld soll er zusammen mit Komplizen Scheinehen mit österreichischen Staatsangehörigen vermittelt haben, mit dem Ziel, dass die ausländischen Ehepartner in Österreich bleiben können. Mehr als 10.000 Euro pro Fall soll das Netzwerk damals kassiert haben. Zum Teil blieb es allerdings beim Versuch der Scheinehe.

Zu rekonstruieren, wieviel der Angeklagte selbst für seine Dienste bekam, ließ das Gericht im Beweisverfahren am Dienstag bleiben. Geblieben ist dem 64-Jährigen offenbar nichts. Schon damals vor 20 Jahren habe er wegen seiner Schulden in Österreich das Land verlassen, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Ein Jahr bedingt bereits rechtskräftig

Der Angeklagte bekannte sich grundsätzlich schuldig, will aber nur ein kleiner „Erfüllungsgehilfe“ in dem Netzwerk gewesen sein. Eine Darstellung, der Staatsanwalt und Richter widersprachen. Letztlich setzte es einen Schuldspruch. Der Mann wurde zu einem Jahr Gefängnis bedingt verurteilt. Er muss also nicht hinter Gitter, wenn er sich in den kommenden Jahren nichts zu schulden kommen lässt. Das Urteil nahm der Angeklagte sofort an, es ist damit rechtskräftig.