Allein im heurigen Jahr sind in Tirol 44 Personen nachweislich mit Masern angesteckt worden. Ein Großteil davon sei bereits wieder gesund bzw. nicht mehr ansteckend, so das Land in einer Aussendung.
An Masern erkrankte Person war im DEZ
Eine der aktuell erkrankten Personen habe sich – unwissend über die Erkrankung – während dem ansteckungsfähigen Zeitraum am Montag, 12. Februar, im Einkaufszentrum DEZ in Innsbruck in den Geschäften „Hörtnagl“ und „A1 Shop“ aufgehalten. Personen, die sich zwischen 12.30 Uhr und 15.30 Uhr ebenfalls dort aufgehalten haben, sind aufgerufen, ihren Impfstatus auf zwei Masern-Impfungen zu prüfen (im Impfpass etwa unter MMR-Impfung als MMRvaxPro oder Priorix zu erkennen). Gegebenenfalls ist die Impfung ehestmöglich nachzuholen und der Gesundheitszustand ist zu beobachten, so das Land Tirol.
Symptome im Bereich der Atemwege
Personen, bei denen Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege auftreten (7- 21 Tage nach dem Kontakt, entsprechend der Länge möglichen Inkubationszeiten – demnach vom 19. Februar bis 4. März), sollen sich isolieren und zunächst eine Ordination bzw. das Krankenhaus telefonisch vorinformieren. Zweifach geimpfte Personen sowie Personen, die bereits eine Masererkrankung durchlaufen haben, gelten als immun.
Die Gesundheitsbehörden raten zur Impfung. Eine Masern-Erkrankung ist meldepflichtig. Eine Infektion mit Masernviren kann zu schweren Erkrankungen führen, so das Land Tirol. Besonders gefährdet seien Säuglinge, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Der wirksamste Schutz für einen selbst aber auch für andere sei eine frühzeitige – ab vollendetem neunten Lebensmonat – zweimalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung, die sogenannte MMR-Impfung. Nach zwei Impfungen ist eine Erkrankung nahezu ausgeschlossen. Die Impfung könne zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.