Eigentlich hätte der Termin geheim bleiben sollen, aber wie so vieles in der Causa rund um Benko ist er nun doch öffentlich bekanntgeworden: Am Faschingsdienstag soll über den Insolvenzantrag gegen Benko entschieden werden. Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hatte ihn Ende Jänner beim dafür zuständigen Insolvenzgericht am Landesgericht in Innsbruck eingebracht.
Persönliches Erscheinen fraglich
Grundlage sollen mögliche offene Forderungen der Finanz gegenüber der Person Benko sein, außerdem Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Holding, denen Benko nicht nachgekommen sein soll. Benko ist vorgeladen und muss Auskunft über seine privaten Vermögensverhältnisse geben. Benko muss laut Rechtslage nicht persönlich anwesend sein.
Bei Zahlungsfähigkeit wird Insolvenzantrag abgewiesen
In der Tagsatzung werde die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert, die Benko-Seite wird am Dienstag ein Vermögensbekenntnis ablegen, wie es hieß. Dann könnte die Entscheidung durchaus auch schnell fallen. Ob der Insolvenzrichter diese aber tatsächlich bereits am Dienstag fällt, war offen.
Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte keine Zahlungsunfähigkeit gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Das Landesgericht wird die Entscheidung medial per Aussendung bekanntgeben.