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Politik

In Innsbruck stehen 3.523 Wohnungen leer

Laut der jüngsten Leerstandserhebung stehen in Innsbruck mit Stand Februar nachgewiesenermaßen 3.523 Wohnungen leer. Diese Wohnungen wiesen seit mindestens sechs Monaten durchgehend weder Haupt- noch Nebenwohnsitz auf. Laut diesem Monitoring beträgt die Leerstandsquote in der Landeshauptstadt 8,8 Prozent.

Im Jänner 2023 wurde eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen in Tirol eingeführt. Ziel der Abgabe ist es, einen Anreiz zu schaffen, Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

Unterschiedliche Kriterien werden überprüft

In Innsbruck gibt es laut der Erhebung mit Stand 1. Februar insgesamt 79.435 Wohnungen. Mehr als die Hälfte davon wurde bis jetzt im Referat für Gebäude- und Wohnungsregister in Bezug auf Nutzungsart, Nutzfläche, Topbezeichnung und Meldedaten korrigiert.

Von diesen bereits korrigierten Wohnungen standen zuletzt 3.523 leer. Das heißt, sie wiesen in den vergangenen sechs Monaten durchgehend weder einen Haupt- noch einen Nebenwohnsitz auf. Das entspricht laut Stadt in etwa dem Wohnungsbestand des Stadtteils O-Dorf. Eine Hochrechnung auf den gesamten Innsbrucker Wohnungsleerstand ausgehend von den jetzt bekannten Zahlen hält man im Referat für Gebäude- und Wohnungsregister nicht für zulässig.

Leerstandsabgabe

Alle Objekte, die nicht als Wohnsitz verwendet werden und daher für sechs Monate (oder länger) leer stehen, sind abgabepflichtig. Die Leerstandsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe. Bis Ende April müssen die Abgabepflichtigen eine Meldung an die Gemeinde machen.

Fast jede zehnte Wohnung steht leer

Damit lässt sich eine aktuelle Leerstandsquote in der Landeshauptstadt von 8,8 Prozent errechnen, das entspricht einer Zunahme von 0,1 Prozentpunkten im Vergleich zum Juli 2023. Von den leerstehenden Wohnungen steht der größte Teil (79,2 Prozent) seit mindestens einem Jahr leer.

„Die laufende Erhebung des Leerstands ist wichtig, um an qualitative Daten zu kommen und Transparenz zu schaffen“, argumentiert Bürgermeister Georg Willi (Grüne). In der Landeshauptstadt sei Wohnraum begrenzt und teuer.

Ausnahmen von der Leerstandsabgabe

Es gibt auch Ausnahmen von der Leerstandsabgabe, etwa wenn die Wohnung von den Eigentümern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Hauptwohnsitz verwendet werden kann oder wenn es zeitnah Eigenbedarf gibt.