Rene Benko
APA/Hans Klaus Techt
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Wirtschaft

Insolvenzantrag der Republik gegen Benko

Wie „Der Standard“ online berichtet, hat die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich beim Insolvenzgericht am Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag gegen Signa-Gründer René Benko eingebracht. Gegenüber dem ORF wurde das vom KSV 1870 bestätigt.

Das Innsbrucker Landesgericht hingegen wollte es gegenüber dem ORF weder bestätigen noch dementieren. Laut dem „Standard“-Bericht soll sich der Antrag auch darauf stützen, dass Benko im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen ist. Zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe. Da sollen seine Steuerberater einen Stundungsantrag gestellt haben. Dem Vernehmen nach soll die Finanz schon einen sogenannten Rückstandsausweis in Händen halten, der als Begründung für Insolvenzanträge dienen kann.

Insolvenzgericht muss zuerst prüfen

Das Insolvenzgericht muss den Antrag nun prüfen, kommt es zum Schluss, dass mit dem Insolvenzantrag formal alles seine Richtigkeit hat, wird der Betroffene zu einer Einvernehmenstagsatzung geladen. In der wird er zum Sachverhalt und seiner Vermögenslage befragt – und nach seiner Zahlungsfähigkeit und etwaigen anderen Schulden. Danach fällt das Gericht seine Entscheidung über den Insolvenzantrag, kann der Schuldner bezahlen, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Diese Tagsatzung soll den Informationen der Zeitung zufolge aber noch nicht stattgefunden haben.

Divergenzen zwischen Finanz und Benko-Beratern

Von den Involvierten war zu diesem Thema laut „Der Standard“ niemand zu sprechen. Bekannt sei, dass es im Zusammenhang mit Benkos Signa langwierige Steuerprüfungen der Finanz gegeben habe, die auch Thema in Chats zwischen Benko und dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und im parlamentarischen U-Ausschuss gewesen seien. Es habe unterschiedliche Auffassungen zwischen der Finanz und Benkos Steuerberatern gegeben, letztlich habe man sich aber geeinigt. Auch derzeit laufen wieder Steuerprüfungen in der Signa Gruppe.

Zahlung von verschiedenen Quellen

Was die Garantie Benkos zur Zahlung von drei Millionen Euro an die Masse betrifft, erschließe sich aus dem Bericht von Holding-Insolvenzverwalter Christof Stapf von Anfang dieser Woche, dass er die erste Rate selbst bezahlt habe. Die zweite Tranche von 8. Jänner in der Höhe von 845.000 Euro sei aber nicht von Benko selbst gekommen, sondern sei „von dritter Seite“ für ihn bezahlt worden. Die letzte Rate sei laut Bericht „für diese Woche“ avisiert worden, ebenfalls „von dritter Seite“. Es ist nicht bekannt, ob die dritte Tranche für die Masse oder die Steuerschuld inzwischen bezahlt wurde.

Dass Benko diese Beträge nicht zahlen kann, vermuten laut „Der Standard“ in die Sache Involvierte nicht. Vielmehr sei von rechtlichen Überlegungen die Rede. Die Signa Holding habe derzeit nur sechs Millionen Euro in der Kasse.