Schild Alm, Kühe
Landwirtschaftskammer Tirol
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Gericht

Kuhattacke: Gericht weist Schadenersatz ab

Nach einer tödlichen Kuhattacke auf dem Kranzhorn (Bezirk Kufstein) im Jahr 2017 hat das Oberlandesgericht Innsbruck diese Woche jegliche Schadenersatzforderungen abgewiesen. Das teilte die Landwirtschaftskammer mit. Die seitens der Alm getroffenen Maßnahmen seien als ausreichend erachtet worden.

Im Juni 2017 kam auf dem Kranzhorn im Bezirk Kufstein bei einer Kuhattacke eine Wanderin ums Leben. Sie und ihr Hund wurden beim Durchqueren einer Weide von einer Mutterkuh attackiert und getötet. Seit Dienstag ist das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig: Das Zivilverfahren gegen den Almbauern, auf dessen Alm die Wanderin verunglückte, ist nach über sechs Jahren abgeschlossen.

„Richtungsweisend für Almwirtschaft“

Für Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger ist die gerichtliche Entscheidung eine wichtige im Sinne der Almwirtschaft: „Trotz der tragischen Umstände ist dieses Urteil zu begrüßen. Das Gericht hat festgestellt, dass den Bauern keine Schuld trifft. Diese Entscheidung ist – obwohl sie noch auf der alten Rechtslage beruht – richtungsweisend für die Tiroler Almwirtschaft und bestätigt einmal mehr den Grundsatz, dass Almgebiete grundsätzlich nicht abzuzäunen sind.“

Gesetz wurde 2019 geändert

2019 wurde die Bestimmung zur Tierhalterhaftung in Paragraf 1.320 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch mit dem Haftungsrechtsänderungsgesetz 2019 erweitert. Die „erwartbare Eigenverantwortung“ der Besucherinnen und Besucher von Almen und Weiden ist damit erstmals im Haftungsrecht verankert. Im Tiroler Almschutzgesetz wurden Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher eingefügt und eine neue Almschutzverordnung mit Verhaltensregeln für Hundehalterinnen und -halter erlassen.

Im Pinnistal sah Gericht Teilschuld bei Landwirt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Fall einer tödlichen Kuhattacke im Pinnistal im Jahr 2014 die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt – mehr dazu in OGH bestätigt Urteil nach Kuhattacke.