Kinderbauch mit Masernausschlag
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Gesundheit

Dritter Masernfall im Bezirk Kufstein

Im Bezirk Kufstein gibt es mittlerweile drei bestätigte Masernfälle. Betroffen ist eine Person in Wörgl, eine in Söll und eine in Kufstein. Beim zuletzt in Wörgl bekannt gewordenen Fall handelt es sich um eine in einer Flüchtlingsunterkunft lebende Person.

Die Bewohner und Bewohnerinnen der Unterkunft seien von der BH Kufstein bereits kontaktiert worden, heißt es in einer Aussendung des Landes. Bis zur weiteren Abklärung von Kontakten seien sie angehalten, in der Gemeinschaftsunterkunft zu bleiben. „Nach derzeitigem Kenntnisstand der Behörde ist ein Zusammenhang zwischen den drei Fällen bisher nicht bekannt“, heißt es vom Land.

Impfstatus kontrollieren

Personen, die zu folgenden Zeitpunkten (inkl. zwei Stunden danach) an den angeführten Orten waren, sollen ihren Impfstatus überprüfen (Impfpasskontrolle) und auf ihren Gesundheitszustand achten. Eine Impfung ist derzeit bei Hausärztinnen und Hausärzten kostenlos möglich. In Ausnahmefällen kann diese auch kostenlos im Gesundheitsamt der Stadt Innsbruck nach telefonischer Voranmeldung erfolgen. Zweifach geimpfte Personen gelten als immun.

  • 21. Jänner 2024, 17.45 bis 20 Uhr, BKH St. Johann, Ambulanzbereich
  • 22. Jänner 2024, 23 bis 1 Uhr, BKH St. Johann, Ambulanzbereich
  • 23. Jänner 2024, 12 bis 15.30 Uhr, BKH St. Johann, Ambulanzbereich
  • 23. Jänner 2024, zwischen 16.15 Uhr, Zugverbindung Railjet Xpress 862 von Wörgl nach Innsbruck (Richtung Bregenz)
  • 23. Jänner 2024, 16.30 bis 17.30 Uhr, Restaurant „Marrusch“ in Innsbruck, Innrain 25
  • 23. Jänner 2024, 18.16 Uhr, Zugverbindung Railjet Xpress 169 von Innsbruck nach Wörgl (Richtung Wien)
  • 29. Jänner 2024, 12.12 Uhr, Zugverbindung Regionalexpress 5374 von Kufstein nach Innsbruck
  • 29. Jänner 2024, zwischen 13 und 13.30 Uhr, Bus Linie F Richtung Flughafen bis zur Klinik
  • 29. Jänner 2024, 13.45 bis 16 Uhr, Klinik Innsbruck, Haus 2 (IMS-Gebäude), Allgemeine Ambulanz Hautklinik

Derzeit werden durch die Stadt Innsbruck all jene durch die Klinik registrierten Personen kontaktiert, die ebenfalls zum genannten Zeitraum im Ambulanzbereich aufhältig waren. Dasselbe gilt für die BH Kitzbühel im Zusammenhang mit dem BKH St. Johann.

Arzt impft Patienten mit Masernimpfung
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Das Land rät, sich gegen die Masern impfen zu lassen.

Hochansteckender Virus

Masern sind ein hochansteckender Virus, der über beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßene feinste Tröpfchen übertragen wird. In der Regel treten bei nicht immunen Personen circa zehn bis 14 Tage nach Kontakt mit einer Erkrankten bzw. einem Erkrankten die ersten grippalen Symptome von Masern auf.

Im Vorstadium treten Fieber, Schnupfen, trockener Husten und Bindehautentzündung auf. Nach drei bis fünf Tagen erfasst ein großfleckiger Hautausschlag mit neuerlich hohem Fieber und schwerem Krankheitsgefühl den gesamten Körper. Bei einer empfänglichen Masern-Kontaktperson kann mittels einer frühzeitigen Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfung versucht werden, den Ausbruch der Krankheit zu verhindern.

Impfungen nachholen

„Der bestmögliche Schutz gegen Masern wird durch zwei Impfungen gewährleistet. Deshalb empfehlen wir den Impfpass zu kontrollieren und gegebenenfalls die Impfung nachzuholen. Sie ist seit Jahrzehnten erprobt und sehr sicher. Sobald sich erste Krankheitszeichen entwickeln, sollten die betroffenen Personen unbedingt zu Hause bleiben“, betonte Gesundheitsdirektorin Geley.

Vor allem der Kontakt zu gefährdeten Personen wie Schwangeren, Säuglingen und abwehrgeschwächten Personen sollte vermieden werden. Masern sind eine meldepflichtige Krankheit, deshalb sollte eine Ärztin/ein Arzt oder die Krankenhausambulanz telefonisch vorinformiert werden. Vor Masern geschützt sind Personen, die von Masern bereits nachweislich betroffen waren oder zweimal mit dem entsprechenden Impfstoff geimpft wurden.