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Hermann Hammer
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Wirtschaft

Vierte Klage der AK gegen die TIWAG

Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) hat den landeseigenen Energieversorger Tiwag zum vierten Mal verklagt. Über eine vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebrachte Klage will die Kammer die umstrittenen Kündigungen von Altverträgen juristisch bekämpfen, hieß es am Freitag seitens der AK.

Es handelt sich nun um die vierte Klage der AK gegen die TIWAG. Gleichzeitig empfahl die Interessensvertretung weiterhin den Umstieg auf den von der TIWAG angebotenen, günstigeren Neuvertrag.

AK-Zangerl: „Rechtlich höchst bedenklich“

Der AK-wahlkämpfende schwarze Präsident Erwin Zangerl empfand die Vorgangsweise der TIWAG „rechtlich höchst bedenklich“. Die AK habe sich „stets klar gegen Massenkündigungen ausgesprochen, weil sie zur Erlangung von Rechtssicherheit auch nicht notwendig sind. Es müssen bei Preisänderungen nur die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, dann muss auch niemand gekündigt werden“, meinte Zangerl. Die TIWAG-Führung hatte die Kündigungen von rund 100.000 Altverträgen stets mit Rechtsunsicherheiten aufgrund diverser Gerichtsurteile begründet.

„Wir vertreten die Auffassung, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Entgeltänderungen in der Weise vorzunehmen, dass anstelle einer (gesetzlich gem. § 80 Abs. 2a ElWOG vorgeschriebenen) transparenten und verständlichen Information über Anlass, Voraussetzung und Umfang der Entgeltänderung bestehende Verträge massenhaft einfach gekündigt werden und zeitgleich der Abschluss von Neuverträgen angeboten wird“, teilte Zangerl nun mit. Zudem werde der neue Preis nur über „diverse zeitlich befristete Boni niedrig gehalten. Der Ausgangs-Arbeitspreis bleibt hingegen ident“, hieß es von der AK. Die Arbeiterkammer riet dennoch – „solange die juristischen Fragen nicht geklärt sind“ – den Kundinnen und Kunden, auf den deutlich günstigeren Neuvertrag umzusteigen „oder einen möglichen Alternativanbieter zu wählen.“

Kritik an der Transparenz der TIWAG

Erst im Dezember war ein Vergleich zwischen TIWAG und VKI am Innsbrucker Landesgericht gescheitert, die nächste Verhandlung wurde für den 12. März anberaumt. Bei dem Verfahren geht es um die Strompreiserhöhung im Jahr 2023, wobei die AK der TIWAG mangelnde Transparenz bei der Stromgestaltung vorgeworfen hatte. Auch die politischen Parteien in Tirol beschäftigen sich seit geraumer Zeit mit dem Landesunternehmen. Am Dienstag war ein Sonderlandtag zu dem Thema über die Bühne gegangen, wobei sich auch die schwarz-rote Landesregierung nicht mit dem Vorgehen der TIWAG-Führung einverstanden zeigte und eine personelle, strukturelle und kommunikative Neuausrichtung in Aussicht stellte.