Die Geschworenen folgten mit ihrem Urteil der Argumentation der Staatsanwältin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Frau in akuter Lebensgefahr
Laut Anklage hatte der 35-jährige Serbe im August des vergangenen Jahres seine Ehefrau bei einem Streit zunächst mit Fäusten und Tritten attackiert und sie dann mit einer Rosenkranzkette fast zu Tode erdrosselt. Kurz bevor die Frau das Bewusstsein verlor – laut Gerichtsgutachterin schwebte sie in akuter Lebensgefahr – ließ er von ihr ab.
Angeklagter blieb ohne Geständnis
Die Tötungsabsicht sah das Geschworenengericht dennoch. Der Mann hatte sich sowohl bei der Polizei als auch beim Prozess nicht geständig gezeigt. Der Pflichtverteidiger hatte im Verfahren auf absichtliche schwere Körperverletzung plädiert. Der – nicht rechtskräftige Schuldspruch mit 15 Jahren unbedingter Haft fiel aber wegen versuchten Mordes.