Wärmepumpe
APA/dpa/Silas Stein
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Wirtschaft

So funktioniert die Heizungstauschförderung

Mit Anfang des neuen Jahres sind für Wärmepumpen, Pelletsheizungen und den Anschluss an Fernwärme die Förderungen des Bundes erhöht worden. Um Kosten rückerstattet zu bekommen, gibt es einige Anforderungen. Voraussetzung ist jedenfalls der Ausstieg aus einer Öl- oder Gasheizung.

Förderfähig sind verschiedene Arten von Wärmepumpen, Holzheizungen und der Anschluss an Fernwärme, sofern diese klimaschonend betrieben wird. In Tirol täten das die meisten Fernwärmeanbieter, sagt Bruno Oberhuber, Geschäftsführer der Energieagentur Tirol. Sofern man an einer Fernwärmeleitung wohnt, bekommt man die Förderung nur, wenn man auch an diese anschließt. Etwa Pelletsheizungen oder Erdwärmepumpen werden dann nicht gefördert, so Oberhuber.

Maximale Förderhöhen*

  • klimafreundliche/hocheffiziente Nah-/Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pelletszentral- oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro

*Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus

Bis zu drei Viertel der Kosten förderfähig

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Investitionskosten. Vom Bund bekommt man höchstens 75 Prozent der Kosten zurückerstattet, wobei es Maximalbeträge gibt. „Bei einem Anschluss an die Fernwärme bekommt man maximal 15.000 Euro“, sagt Oberhuber. Bei Wärmepumpen gehe es bis auf über 20.000 Euro.

Gefördert wird sowohl bei Ein- oder Zweifamilienhäusern als auch bei größeren Wohnanlagen. Im mehrgeschoßigen Wohnbau hängt die Fördersumme von der kW-Leistung ab. Außerdem gibt es Zuschussmöglichkeiten, etwa wenn man einen Gas- durch einen Elektroherd ersetzt.

Beantragung ausschließlich online

Voraussetzung dafür, dass man Geld bekommt, ist ein gültiger Energieausweis oder eine Beratung in der Energieagentur. Bevor man die Förderung beantragt, sollte man sich überlegen, welche weiteren Maßnahmen am eigenen Haus notwendig sind. Neben der Heizung kann etwa auch die Dämmung separat gefördert werden. Das sei insbesondere bei der Errichtung einer Wärmepumpe sinnvoll.

Nachdem man sich einen Überblick verschafft hat, sollte man die Förderrichtlinien genau studieren, empfiehlt Oberhuber. Sie enthalten etwa Anforderungen an Geräte, wie Wärmepumpen, die es einzuhalten gilt. „Und der dritte Punkt ist, dass man sich Firmen sucht, die das umsetzen.“ Die Beantragung erfolgt schließlich online. Nach der Antragstellung hat man zwölf Monate für den Umbau Zeit. Deshalb sei es empfehlenswert, sich die Umsetzung innerhalb dieser Frist vom Betrieb zusichern zu lassen.

Pellets werden in den Händen gehalten
ORF
Pellets können beispielsweise in einem Raum gelagert werden, wo früher ein Ölkessel Platz gefunden hat

Anreiz zum Umstieg

Mit der Förderung möchte die Bundesregierung Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen setzen. Verpflichtend ist ein Heizungstausch allerdings entgegen früherer Ankündigungen nicht – mehr dazu in Keine Pflicht zum Heizungstausch.

Voraussetzungen je nach System

Die Fernwärme sei komfortabel und ausfallsicher, sagt Oberhuber. Sofern sich die Grabungsarbeiten in Grenzen halten, sei dieses System auch am günstigsten. Liegt das Haus nicht an einer Fernwärmeleitung, könne man eine Wärmepumpe installieren.

Bei der Wärmepumpe dürfe allerdings eine bestimmte Vorlauftemperatur nicht überschritten werden, um eine Förderung zu bekommen. Das ist jene Temperatur, die das System haben muss, um das Haus oder die Wohnung auf 20 Grad Celsius zu heizen. Es gibt drei Arten von Wärmepumpen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe sei die günstigste und einfachste. Störend könnte hier allerdings die Betriebslautstärke sein. Für die Grundwasserwärmepumpe brauche es einen zugänglichen Grundwasserspiegel und eine entsprechende Genehmigung, wie auch für eine Erdwärmepumpe.

Die dritte förderbare Lösung sind Holzheizungen. In größeren Gebäuden werden sie mit Hackschnitzeln, in Einfamilienhäusern mit Pellets betrieben. „Da gibt es oft die Möglichkeit den alten Öltank herauszunehmen und das Pelletslager hineinzugeben“, rät Oberhuber.

Mit Landesförderung 100 Prozent möglich

Wer die beschriebene Bundesförderung mit jener des Landes kombiniert, könne möglicherweise sogar auf eine einhundertprozentige Rückerstattung der Kosten kommen. Auch hier gelte es, sich die Richtlinien genau anzuschauen, denn die Anforderungen seien zum Teil unterschiedlich – etwa bei der Vorlauftemperatur. Die Landesförderung kann bis zu 18 Monate im Nachhinein beantragt werden.