Goldschakal im Schnee
APA/JENNIFER HATLAUF
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Tiere

Jagdgesetz für Goldschakale „teilweise illegal“

Nach einem Rechtsgutachten verstoßen mehrere Bundesländer – darunter auch Tirol – bei der rechtlichen Stellung des Goldschakals gegen EU-Recht. In Tirol darf der Goldschakal ganzjährig bejagt werden. Er sei in Tirol ursprünglich nicht heimisch, lautete das Argument des Landes.

Der Goldschakal ist ein relativ neuer und wenig bekannter Teil der heimischen Tierwelt in Österreich. In Tirol wird der Goldschakal seit 2020 regelmäßig nachgewiesen. Dabei handelt es sich nach Angaben des Landes um eine natürliche Besiedelung aus benachbarten Beständen.

Unterschiedliche Regelungen in Bundesländern

Ein im Auftrag der „Forschungsgemeinschaft Lanius“ und des „Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz“ erstelltes Rechtsgutachten zum Umgang mit dem Goldschakal in den Naturschutz- und Jagdgesetzen der österreichischen Bundesländer zeigt, dass der derzeitige Umgang mit dem Tier in vielen Bundesländern gegen EU-Recht verstößt.

Er genießt in den verschiedenen Bundesländern teilweise verschiedenen Schutzstaus – dabei wird er teilweise vollständig geschützt, teilweise wird er ohne Schonzeit ganzjährig bejagt.

Ganzjährige Bejagung in Tirol erlaubt

Während Wien den Goldschakal auf Grundlage des Wiener Naturschutzgesetzes per Verordnung unter strengen Schutz gestellt hat, wird der Goldschakal in sieben von neun Bundesländern explizit dem Wild zugerechnet und damit dem jeweiligen Jagdrecht unterworfen. Unklar zeigt sich der rechtliche Status in Niederösterreich.

In Salzburg ist die Art dabei ganzjährig geschont, in Vorarlberg sind weder Schuss- noch Schonzeit vorgesehen, wodurch nach der Verordnungssystematik von einer ganzjährigen Schonung auszugehen ist.

Ein ausgewachsener Goldschakal im Tierpark Assling
ORF

Im Burgenland sowie in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark ist der Goldschakal zeitweise zu schonen, in Tirol dürfen Goldschakale wiederum nach der erst im September des Vorjahres novellierten maßgeblichen Verordnung ganzjährig bejagt werden.

Dazu die Stellungnahme des Landes am Dienstag: „Der Goldschakal ist keine heimische Wildart und war in Tirol auch in der Vergangenheit nie heimisch. Genetisch nachgewiesen wurde der Goldschakal in Tirol erstmals im Jahr 2019. Zudem ist der Goldschakal – wie der Wolf – in Europa nicht vom Aussterben bedroht und wird von der Welttierschutzorganisation auch nicht als gefährdete Tierart eingestuft. Die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Schusszeiten werden rechtlich geprüft und sofern notwendig im Rahmen einer Novelle des Tiroler Jagdgesetzes berücksichtigt. Bestrebungen nach einem Bundesjagdgesetz erteilt das Land Tirol eine klare Absage. Im Gebirgsland Tirol gibt es für die Jagd gänzlich andere Voraussetzungen als etwa in den östlichen Bundesländern.“

Goldschakal als „Art von gemeinschaftlichem Interesse“

Laut EU-Recht, im Speziellen der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie, ist der Goldschakal aber eine „Art von gemeinschaftlichem Interesse“ und demnach „eine geschützte Art“. Für solche müsse ein günstiger Erhaltungszustand gewahrt und nötigenfalls wiederhergestellt werden. Das heißt, es ist aufgrund von Monitoringdaten zu belegen, dass die Art langfristig überlebensfähig ist und das Verbreitungsgebiet nicht abnimmt.

Nur wenn dies der Fall ist, könnten nationale Regelungen seine Bejagung erlauben. Alle Mitgliedsstaaten wären verpflichtet, den Erhaltungszustand geschützter Arten (wie des Goldschakals) zu überwachen, und alle sechs Jahre der EU Berichte zu erstatten. Österreich sei dazu säumig, so Kritiker.

Jurist: Tiroler Novelle widerspricht Tiroler Jagdgesetz

„Schusszeiten zu etablieren, ohne den Erhaltungszustand zu kennen und zu berücksichtigen, widerspricht der EU-Richtlinie“, erklärte der Verfasser des Gutachtens, Florian Rathmayer. Befristete oder ganzjährige Schusszeiten für Goldschakale wären demnach in der Europäischen Union rechtswidrig.

Die Tiroler Novelle würde sogar dem Tiroler Jagdgesetz selbst widersprechen. „Das hat die Landesregierung auf Intervention der Landesvolksanwaltschaft Ende Dezember sogar eingeräumt“, so Rathmayer. In Niederösterreich dürften Goldschakale wiederum nicht mutwillig beunruhigt, gejagt und entnommen werden, was laut Medienberichten passierte. Das Rechtsgutachten würde außer Zweifel stellen, dass er in diesem Bundesland eigentlich dem Naturschutzrecht unterliege und nicht jagdbar wäre.

Im Vorjahr neun Risse durch Goldschakale in Tirol

Goldschakale tauchten im Jahr 1987 erstmals in Österreich auf. Mittlerweile gab es Sichtungen in allen Bundesländern außer Vorarlberg. Im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich und der Steiermark ist nachgewiesen, dass sie Nachwuchs haben. Goldschakale sind monogam, das heißt ein Pärchen bleibt ein Leben lang zusammen. Ein Weibchen hat meist vier bis fünf Junge.

Die Tiere fressen vor allem Mäuse, Vögel, Insekten, Amphibien, Pflanzen, Früchte und Aas – wie etwa von Jägern zurückgelassene Innereien des erlegtem Wilds. Manchmal erwischen sie auch junge Schafe, Ziegen und Rehe. „Im Jahr 2023 gab es neun Risse von Schafen durch Goldschakale“, so die Experten. Sie alle geschahen in Tirol.

Zahl der Goldschakale in Österreich nicht einschätzbar

Für Menschen wäre eine Begegnung mit den scheuen Tieren ungefährlich. Wie viele Goldschakale in Österreich leben, sei aufgrund fehlenden Monitorings nicht einschätzbar. Es gäbe etwa knapp unter Hundert Streufunde. Von einem günstigen Erhaltungszustand könne man bei solchen Einzelfunden auf keinen Fall sprechen, erklärten die Experten.