Ein Helikopter der Flugrettung auf der Skipiste
ORF.at/Roland Winkler
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Chronik

Bei Fahrerflucht auf Skipiste droht auch Haft

Auch heuer häufen sich wieder Pistenunfälle, bei denen Skifahrer Fahrerflucht begehen und bei Kollisionen mit anderen einfach davon, ohne Hilfe zu leisten oder ihre Personalien zu hinterlassen. Fahrerflucht auf der Piste ist ein Straftatbestand, bei dem auch eine Haftstrafe droht.

Seit Anfang November gab es in Tirol rund 230 polizeilich protokollierte Pistenunfälle, bei 40 davon kam es zu einer Fahrerflucht. „Man spricht vom Imstichlassen eines Verletzten oder von Unterlassung der Hilfeleistung. Das ist auf der Skipiste genau gleich zu ahnden wie im Straßenverkehr“, erklärt der Leiter der Alpinpolizei im Bezirk Kufstein, Christoph Silberberger.

Ist man Zeuge und hilft nicht, ist das unterlassene Hilfeleistung. Hat man selbst den Unfall verursacht und fährt davon, ist das rechtlich gesehen das Imstichlassen eines Verletzten. Beides kann auch mit Haft bestraft werden, so der Alpinpolizist, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Hat der Unfall tödliche Folgen, beträgt der Strafrahmen sogar bis zu drei Jahren Haft.

Christoph Silberberger, Leiter der Alpinpolizei im Bezirk Kufstein
ORF Tirol
Christoph Silberberger, Leiter der Alpinpolizei des Bezirks Kufstein

Jeder fünfte Unfall mit Fahrerflucht

Rund um Weihnachten und den Jahreswechsel kommt es derzeit – auch weil Ferien sind – naturgemäß häufiger zu Unfällen auf der Skipiste, verglichen mit früheren Jahren zuvor liegen die Zahlen aber im Durchschnitt. „Wir sind sehr konstant in den letzten Jahren. Es sind in etwa immer zwischen 18 und 20 Prozent der Kollisionsunfälle, bei denen wir von Fahrerflucht sprechen“, so Silberberger.

Verhaltensregeln bei Skiunfällen

Jeder einzelne Unfall ist einer zu viel und vor allem Kinder können durch die Wucht eines Zusammenstoßes schwer verletzt werden. Experten appellieren deshalb wiederholt, auf der Skipiste Rücksicht zu nehmen und die FIS-Regeln zu beachten.

Ist man an einem Unfall beteiligt, aollte laut Silberberger zunächst die Unfallstelle abgesichert werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Anschließend ist Erste Hilfe zu leisten und der Notruf abzusetzen. Wichtig sei auch der Austausch von Personalien. „Ich soll nicht einfach wegfahren, ohne meinen Namen, meine Adresse, meine Telefonnummer zu hinterlassen“, betont der Leiter der Alpinpolizei des Bezirks Kufstein. Dies sei wichtig, damit jeder der Beteiligten zu seinem Schadenersatz oder zu seinen zustehenden Ansprüchen kommen kann. Tauschen die Unfallbeteiligten im Einverständnis keine Personalien aus, handle es sich nicht um Fahrerflucht, stellt der Beamte klar.

Auf der Piste gelten die Regeln des Internationalen Skiverbandes FIS. Darin geht es um Rücksichtnahme und um die Verpflichtung zur Hilfeleistung. Zudem besteht bei einem Unfall für Beteiligte oder Zeugen eine Ausweispflicht gegenüber der Alpinpolizei.

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Zeitungsfoto.at
Fotos von Unfällen und Unfallbeteiligten selbstständig ins Internet zu stellen, könnte rechtliche Folgen nach sich ziehen

Unfallfotos nicht ins Internet stellen

Falls jemand einen Schnappschuss von einem Unfall und den Unfallbeteiligten macht und diesen ins Internet stellt, kann das allerdings ein rechtliches Nachspiel haben. „Man spricht hier von ‚Recht auf das eigene Bild‘. Das ist nicht dazu gedacht, es zu veröffentlichen und kann auch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen“, erläutert Silberberger. „Wenn man ein Foto macht, sollte man es der Polizei für Sicherungszwecke und auch als Beweismittel zur Verfügung stellen, aber bitte nicht selber auf Facebook stellen und einen Zeugenaufruf durchführen.“