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Chronik

Ergebnis der Obduktion nach Leichenfund

Nach einem Leichenfund und der Festnahme eines Tatverdächtigen am Mittwoch in Völs hat eine Obduktion am Donnerstag bestätigt, dass es sich bei dem Toten um einen seit einer Woche abgängigen 75-Jährigen handelt. Er starb laut Polizei aufgrund einer „massiven Gewalteinwirkung im Bereich des Kopfes“.

Der 75-jährige langjährige Vizebürgermeister der Gemeinde Völs dürfte offenbar bereits vor einer Woche gestorben sein. Der 51-jährige Tatverdächtige konnte wegen seines psychischen Zustandes vorerst noch nicht einvernommen werden. Über das Motiv und den genauen Tathergang war daher weiter nichts bekannt.

Haus in dem die Leiche gefunden wurde
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In diesem leerstehenden Gebäude neben dem Wohnhaus wurde die Leiche des Manns gefunden.

Tatverdächtiger vertraute sich Bekanntem an

Wie die Leiterin des Landeskriminalamts, Katja Tersch, zur APA sagte, kannten sich die beiden Männer bereits „seit einiger Zeit“, waren aber nicht miteinander verwandt. Die Polizei war dem 51-jährigen Völser am Mittwoch auf die Spur gekommen, nachdem ein Hinweis eingegangen war. Der Tatverdächtige hatte sich einem Bekannten anvertraut, der sich an die Polizei wandte. Diese fuhr anschließend nach Völs zu seiner Wohnadresse.

In Völs angekommen, führte der Mann die Ermittler nach seiner Festnahme zu einem leer stehenden Nebengebäude auf seinem Grundstück, erklärte Ermittler Philipp Rapold. Dort sei die Leiche schließlich entdeckt worden. Über eine mögliche Tatwaffe wollte Tersch „aus ermittlungstaktischen Gründen“ indes nichts sagen. Am Donnerstagnachmittag werde eine weitere Einvernahme in Angriff genommen, spätestens am Freitag muss ein Gericht über U-Haft oder Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum entscheiden.

Schwarz beflagtes Gemeindeamt Völs
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Am Völser Gemeindeamt wurde die schwarze Flagge gehisst.

Langjähriger Vizebürgermeister der Gemeinde

Bei dem 75-Jährigen handelt es sich um den ehemaligen, langjährigen Vizebürgermeister der Gemeinde Völs. Erst am Dienstag hatte die Polizei den Abgängigen auf Ersuchen der Angehörigen zur Öffentlichkeitsfahndung ausgeschrieben. Ein „Unglücksfall“ werde befürchtet, hatte es geheißen.