Innsbrucker Rathaus
IKM / W. Giuliani
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Politik

Vorbereitungen für Innsbruck-Wahl laufen

Die Wahl des neuen Gemeinderates und der neuen Bürgermeisterin bzw. des neuen Bürgermeisters findet in Innsbruck zwar erst am 14. April 2024 statt. Die organisatorischen Vorbereitungen laufen aber bereits. Am Mittwoch behandelte der Stadtsenat die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie Änderungen bei Plakattafeln.

Im Vorfeld der Wahl Mitte April 2024 muss beispielsweise die Anzahl der Beisitzerinnen und Beisitzer der Gemeindewahlbehörde festgelegt werden. Diese setzt sich je nach Stärke der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zusammen. Ebenso wie bei der vorangegangenen Innsbrucker Gemeinderatswahl 2018 werden es dafür wieder sechs Beisitzer sein (Grüne zwei, FPÖ zwei, Für Innsbruck und ÖVP jeweils einer).

Auch die Hauptwahlbehörde setzt sich nach diesem Schlüssel zusammen. Sie besteht aus insgesamt acht Personen – einerseits aus den oben genannten und von Parteien nominierten Vertreterinnen und Vertretern und andererseits aus zwei Richtern. Neben der Gemeindewahlbehörde und der Hauptwahlbehörde gibt es 153 Wahlsprengel, die von jeweils drei Beisitzern betreut werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Innsbrucker Wahlordnung aus dem Jahr 2011.

Herausfordernde Suche nach Beisitzern

Für die Einteilung und Besetzung der Wahlsprengel ist die amtliche Behörde zuständig. Die Parteien Grüne, FPÖ und Für Innsbruck müssen sie mobilisieren und vorschlagen. Insgesamt werden dafür rund 500 Personen benötigt, heißt es von der Stadt. Das sogenannte „D’Hondt-Verfahren“ ist für die Berechnung des Verteilungsschlüssels ausschlaggebend.

Stimmabgabe mit Wahlurne beim Gemeinderatswahl
ORF
In Innsbruck schreiten die Wählerinnen und Wähler am 14. April 2024 zu den Urnen

Zuletzt sei es laut dem für Wahlen zuständigen Amt nicht einfach gewesen, alle Plätze für Beisitzerinnen und Beisitzer zu besetzen. Vor allem die angefochtene und wiederholte Stichwahl im Rennen um den Bundespräsidenten 2016 hätte für viele Unsicherheiten gesorgt. Dennoch sei es bisher immer gelungen, letztlich genügend Personen für die Abwicklung der Wahl zu finden. Die Tätigkeit ist nicht ehrenamtlich, sondern wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Ein aktueller Entwurf sieht zehn Euro pro angefangener Stunde vor, was an einem ganzen Wahltag rund 100 Euro ausmachen würde.

In der Sitzung des Stadtsenates am Mittwoch wurden die Bestimmungen zur Zusammensetzung der Wahlbehörden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat muss sie noch endgültig absegnen.

Stadt stellt keine Plakattafeln mehr bereit

Bei der anstehenden Wahl wird die Stadt erstmals seit über 20 Jahren keine Plakattafeln mehr zur Verfügung stellen. Wahlwerbende Parteien konnten dort auf öffentlichen Plätzen oder Straßen im gesamten Stadtgebiet – gegen Kostenersatz – Plakate anbringen.

Die Bereitstellung der Plakattafeln lukriere keine Einnahmen für die Stadt, so Bürgermeister Georg Willi (Grüne). Stattdessen sei damit ein hoher Arbeitsaufwand verbunden, nicht zuletzt auch weil es unter anderem immer wieder Probleme wegen Sturmschäden oder Vandalismus gegeben habe.

Ursprünglich wollte die Stadt damit die Flut an Wahlplakaten überall auf den Straßen eindämmen. So sah es zumindest der Beschluss aus dem Jahre 1995 vor. Die Erfahrungen der Magistratsabteilung II, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, hätten jedoch gezeigt, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Auch abseits der städtischen Plakattafeln waren die Straßen beim letzten Mal voll mit Wahlwerbung.