Insgesamt stehen für die Mindestsicherung zusätzlich rund acht Millionen Euro zur Verfügung, hieß es.
Für die Wohnkostenverordnung werden rund fünf Millionen Euro bereitgestellt und für die Sicherung des Lebensunterhalts zusätzlich 2,7 Millionen Euro. Wie hoch die tatsächlich ausbezahlten Beträge der Mindestsicherung ausfallen, sei individuell und hänge von vielen Faktoren wie Haushaltsgröße, Wohnort usw. ab.
Wohnkostenverordnung soll gestiegene Kosten abfedern
Soziallandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) bezeichnete die Mindestsicherung als soziales Auffangnetz und wichtiges Instrument der Existenzsicherung. „Die Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher erhalten damit ab Beginn des neuen Jahres direkt die aufgestockten Unterstützungsbeiträge. Eine spürbare Erhöhung gibt es außerdem mit der neuen Wohnkostenverordnung, die insbesondere die gestiegenen Miet-, Betriebs- und Heizkosten abfedern soll“, begründete Pawlata die Erhöhung.
Die Mindestsicherung ist für Menschen in finanziellen Notlagen bestimmt. Auch bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung, wenn der Bedarf mit eigenen Mitteln nicht gedeckt werden kann, kann diese bezogen werden. Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Personen wie Unionsbürger mit rechtmäßigem Aufenthalt.