Das Urteil, das auf vier Jahre unbedingte Haft lautet, ist nicht rechtskräftig. Dazu muss der nun Verurteilte 1.000 Euro Schmerzengeld an die Witwe zahlen.
Der Strafrahmen lag bei 15 Jahren. Als Milderungsgrund wurde von der Richterin angeführt, dass der 32-Jährige unbescholten ist und dass er stark alkoholisiert war. Als erschwerend wurde gewertet, dass es sich um eine „Tat zum Nachteil eines Angehörigen“ handelte. Zudem habe der Sohn eine „außerordentlich hohe Gewalteinwirkung“ eingesetzt.
Kindheit des Sohnes als Grund des Streits
Vater und Sohn sollen sich bei der Hochzeit der Schwester des Angeklagten gestritten haben. Es kam bei der laut Anklage „alkoholisierten und emotionalen Auseinandersetzung“ zu dem Vorfall – mehr dazu in 63-Jähriger starb nach Schlägerei mit Sohn.
Das schilderte auch der Angeklagte bei seiner Einvernahme: „Ich habe meinem Vater vorgeworfen, dass er in meiner Kindheit nicht für mich da war.“ Danach sei es zu dem folgenschweren Streit gekommen. „Mein Vater hat mir aber zuerst einen Schlag versetzt“, verteidigte er sich.
Das Verhältnis der beiden galt als nicht gut
Im Anschluss habe er „ohne nachzudenken mit der Faust zugeschlagen“, erklärte der Angeklagte. Der Streit sei einfach eskaliert: „Zuerst stritten wir am Gang vor den Toiletten, dann ging es am Parkplatz weiter.“ Nach dem Schlag des Vaters habe er „Schmerz empfunden“, sei allerdings „nicht seelisch gekränkt gewesen.“ „Das Verhältnis zum Vater war aber nicht gut, wir haben zuvor sechs Jahre keinen Kontakt mehr gehabt“, schilderte er die Beziehung.
Zuvor hatte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer ausgeführt, dass der Vorfall „an Tragik nicht zu überbieten ist.“ Fakt sei aber auch, dass der Angeklagte „mit einem wuchtigen Faustschlag zurückschlug“. Das relativierte auch sein Verteidiger nicht, gab jedoch zu Bedenken: „Es gibt aber eine Vorgeschichte“. Es kam nach dem Schlag des Vaters zu einer „strafrechtlich relevanten Gemütsbewegung“. Da sein Mandant unbescholten sei, müsse es auch kein „härteres Urteil“ geben, da eine solche Tat überhaupt nicht zu seinem „sonstigen Wesen passt“.
Vater verstarb im Krankenhaus
Nach dem Faustschlag war der 63-Jährige am Asphaltboden am Parkplatz vor dem Gasthaus, wo die Hochzeitsfeier stattgefunden hatte, aufgeschlagen. Dabei erlitt er einen Gefäßabriss im Hirn. Der Mann war an Ort und Stelle reanimiert worden, verstarb aber später im Krankenhaus. Der 32-jährige Sohn wurde noch am selben Abend festgenommen. Das Urteil erging nach nur zwei Stunden.