GRW Häuserzeile in Rattenberg
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Kultur

Mehr Geld für charakteristische Ortsbilder

In Zukunft gibt es mehr Unterstützung für die Tiroler Schutzzonen nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG). Die Fördersätze werden für Gemeinden mit geringer Finanzkraft erhöht, heißt es vom Land.

Die Altstadt von Hall und Rattenberg, die bunte Häuserzeile von Mariahilf in Innsbruck oder auch die Bauernhäuser in Obertilliach sind nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz geschützt. Insgesamt gibt es in Tirol 21 Schutzzonen in 13 Gemeinden. Darüber hinaus sind in insgesamt 21 Gemeinden Einzelgebäude und Gebäudegruppen geschützt. Der Schutz ermöglicht eine finanzielle und fachliche Begleitung durch das Land Tirol bei Baumaßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen. Ziel ist es, charakteristische Ortsbilder und baukulturell wertvolle Gebäude zu erhalten.

GRW Obertilliach Holzhäuser
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Auch die Bauernhöfe in Obertilliach sind unter dem SOG geschützt

Steigerung von 50 auf 75 Prozent der Mehrkosten

Gemeinden mit Schutzzonen

  • Innsbruck (Altstadt, Mariahilf, Hötting, St. Nikolaus, Saggen, Wilten)
  • Hall
  • Kitzbühel, Hopfgarten i. B., St. Johann i. T.
  • Kufstein, Rattenberg
  • Lienz, Obertilliach, St. Veit i. D.
  • Schwaz
  • Pfunds
  • Reutte

Das Land Tirol übernimmt in der Regel 50 Prozent der Mehrkosten. Wie bereits in Rattenberg erhöht das Land den Fördersatz für finanzschwache Gemeinden und solche, die einen größeren Bestand an förderwürdigen Gebäuden haben und trägt in den nächsten drei Jahren in Obertilliach und St. Veit i. D. (Bezirk Lienz), in Hopfgarten i. B. (Bezirk Kitzbühel) und Pfunds (Bezirk Landeck) 75 Prozent der Mehrkosten.

Das Land Tirol unterstützt Gemeinden und Eigentümer von Gebäuden in Schutzzonen auch mit fachlicher Beratung. Erst kürzlich wurden die Mitglieder des Sachverständigenbeirats auf Beschluss der Landesregierung per Dekret ernannt. Der Beirat, in dem immer auch ein örtliches Mitglied vertreten ist, beurteilt Bauprojekte im Zuge von Genehmigungsverfahren, wirkt an Architekturwettbewerben mit und ist beratend tätig.

Schutzzonen seit 1976

Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz wurde 1976 ins Leben gerufen. Im Rahmen des SOG können Gemeinden einzelne Gebäude, Gebäudegruppen oder Stadt- und Ortsteile, welche ein charakteristisches Erscheinungsbild aufweisen, unter Schutz stellen. Bei Bauvorhaben und Umbauten in den Schutzzonen muss der Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes bewahrt werden.