Ein Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken stehe ganz oben auf der Prioritätenliste der BWB, so Harsdorf-Borsch am Samstag in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“. Gegen welche anderen Supermarktketten ermittelt wird, wollte sie auf Nachfrage nicht bekanntgeben. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat vergangene Woche die lang erwartete Branchenuntersuchung zum Lebensmittelhandel vorgestellt.
Vier von zehn befragten Lieferanten, die an REWE (u. a. BILLA, Penny), Spar, Hofer und Lidl liefern, seien nach eigenen Angaben von schwarzen Klauseln betroffen, sagte Harsdorf-Borsch in der ZIB2 am Freitagabend. Das habe sich auch im Ermittlungsverfahren gegen MPreis bestätigt. MPreis betreibt 279 Supermarktfilialen im Westen Österreichs sowie in Südtirol und hat vor allem in Tirol einen hohen Marktanteil.
Pro-forma-Rechnungen für „Transformationsprozess“
Die BWB erhielt Informationen, wonach MPreis an Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelprodukten Pro-forma-Rechnungen über unterschiedlich hohe Pauschalbeträge versandt habe, wobei die verlangten Zahlungen nicht im Zusammenhang mit den gekauften Produkten standen. MPreis habe Zahlungen zur Unterstützung eines Transformationsprozesses im MPreis-Unternehmen gefordert, so die Wettbewerbshüter. Sofern Zahlungen geleistet wurden, hat MPreis laut BWB diese an die Lieferanten bereits zurückgezahlt.
Die Tiroler Supermarktkette wollte die Geldbußanträge vorerst nicht kommentieren. Man habe das Schreiben der BWB zur Kenntnis genommen, und der Sachverhalt werde aktuell von der MPreis-Rechtsabteilung geprüft, hieß es auf APA-Anfrage.
Gesetz trat mit 1.1.2022 in Kraft
Das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) trat mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Die BWB wurde mit dem Vollzug des FWBG als Durchsetzungsbehörde betraut und stellt nun erstmals Geldstrafenanträge auf Basis des neuen Gesetzes. Als verbotene unfaire Handelspraktiken gelten laut BWB beispielsweise einseitige Vertragsänderungen, das Verlangen von Zahlungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen des Lieferanten stehen, die rechtswidrige Nutzung von Geschäftsgeheimnissen und die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen, falls ein Unternehmen bei Behörden eine Beschwerde einreichen will.