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ORF/Theresa Kleinheinz
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Bildung

Mögliches Aus für Privatuni-Studiengänge

Die Lehrgänge einer spanischen Privatuniversität, die in Innsbruck, Graz und Niederösterreich Lehrgänge angeboten hat und teilweise noch anbietet, werden durch das Bundesverwaltungsgericht geprüft. Die Hochschul-Qualitätssicherungsagentur argumentiert, der Master-Titel, mit dem man abschließe, klinge zwar wie ein akademischer Grad, sei in Österreich aber keiner. Sie genehmigte fünf Studiengänge nicht mehr.

Wer in Österreich einen der zahlreichen Lehrgänge der Universidad Catolica San Antonio (UCAM) aus der südspanischen Stadt Murcia absolviert, kann das auf Deutsch oder Englisch und ohne Spanisch-Kenntnisse tun. Den Master- oder Magistertitel kann man sich sogar in den österreichischen Führerschein oder Reisepass eintragen lassen.

Titel aus Konsumentenschutz-Gründen fraglich

Doch diese Studien sind jetzt in Frage gestellt. Es handelt sich um einen sogenannten „titulo propio“, einen eigenen Titel. Den vergibt die Privatuniversität selbst, er ist laut der spanischen Rektorenkonferenz aber kein in Spanien anerkannter staatlicher Titel. Das ist der Hauptgrund, weshalb die österreichische Hochschul-Qualitätssicherungsagentur AQ Austria fünf UCAM Studiengänge in Innsbruck nicht mehr genehmigte, bestätigte AQ Geschäftsführer Jürgen Petersen.

„Weil das nur ein hochschulinterner Titel ist, den die Hochschule in Spanien zwar vergeben kann – völlig legal – aber wenn man das in Österreich anbietet, man auch aus Konsumentenschutz-Gründen sagen muss: Das klingt zwar wie ein akademischer Grad, ist aber kein akademischer Grad in Österreich.“ Die spanische Privatuni erhob gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde. Nun dürfte das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz entscheiden.

Studien ermöglichen „Master“-Titel

Angeboten wurden die Lehrgänge der UCAM vom Österreich-Zweig der mexikanischen Privatuni Azteca in Innsbruck – aber auch in Graz und aktuell auch in Leobersdorf bei Wien. Die Studienleiter führen selbst ungewöhnlich viele Doktor- und Mastertitel. Bei den Lehrgängen, über die das Gericht entscheiden muss, handelt es sich etwa um einen Master of Education und Master in Elementarpädagogik.

Die Studiengebühr liegt laut Homepage bei knapp 4.000 Euro pro Semester. Die Ausbildung entspricht 120 oder auch nur 90 ECTS-Punkten bzw. eineinhalb oder zwei Studienjahren. Ein vorhergehender Bachelor-Abschluss von einer staatlichen österreichischen Uni war und ist dem Vernehmen nach nicht unbedingte Voraussetzung.

Die Studien werden aber als „post graduate“-Kurse eingestuft, die es beispielsweise Volksschullehrerinnen oder Kindergärtnerinnen ermöglichen, zu einem Master-Titel zu kommen. Die Lehre erfolgt großteils via „Blended Learning“ – das bedeutet online oder jedenfalls computergestützt.

Der Anwalt der UCAM Privatuniversität Johannes Aigner hat auf eine ursprüngliche Anfrage und auf Anrufe wochenlang nicht reagiert. Erst nach Veröffentlichung des Berichts auf ORF-Tirol schreibt er nun als Anwalt der Universidad Azteca, dass diese seit 2022 ohnehin keine Studien der spanischen Uni mehr anbiete.

Vergleichbarkeit wird enger ausgelegt

Damit Lehrgänge von Unis in anderen EU-Staaten anerkannt werden, ist Vergleichbarkeit mit österreichische Studien nötig. Warum UCAM Angebote in der Vergangenheit anerkannt wurden, erklärt AQ-Austria Geschäftsführer Petersen so: „Es ist Vergleichbarkeit irgendwie ja ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die AQ Austria hat das eine Zeit lang eher relativ weit ausgelegt. Man kann Vergleichbarkeit aber auch deutlich enger definieren, dass es vom Anspruch her, vom Qualifikationsniveau, auch den österreichischen Studien und Abschlüssen entsprechen muss.“

Bei einer negativen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnten auch andere Master- und Magister-Lehrgänge der spanischen Privatuni wackeln, etwa in Wirtschaftsfächern, Psychologie und Mediation.