Giebel des Universitätsgebäudes
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Wissenschaft

Uni Innsbruck entzog Politiker Doktortitel

Die Universität Innsbruck hat dem Justizstaatssekretär des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein, Otto Carstens (CDU), den Doktortitel der Rechtswissenschaften aberkannt. Ein Sprecher der Uni bestätigte der APA am Donnerstag Berichte des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ sowie des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Carstens will nun Beschwerde einlegen.

Der Politiker habe in der Dissertation „ohne jeglichen Hinweis“ seine im Jahr 2007 in Hamburg eingereichte Masterarbeit übernommen, hieß es seitens der Universität Innsbruck. Dies hätten die von der Universität beauftragten, externen Gutachter festgestellt. Die Entscheidung war vorerst nicht rechtskräftig.

Entscheidung fiel bereits im September

Carstens, seit 2022 Staatssekretär in Kiel, stehe der Gang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit offen, hieß es seitens der Uni. Durch das offenbare Vorgehen des jetzigen Politiker bei der damaligen Dissertation seien die Studienleistungen, die in Innsbruck an der Universität erbracht wurden, „so umfangreich geschmälert“ worden, „dass die Entscheidung in den Verfahren in dieser Form zu treffen war“, so die Uni unter Berufung auf das Universitätsgesetz. Die Entscheidung, die bereits von Mitte September datiert, sei Carstens mitgeteilt worden.

Carstens will Beschwerde einlegen

Der CDU-Politiker sagte indes dem „Spiegel“, er halte die Entscheidung der Universität für rechtswidrig und werde Beschwerde einlegen. Darüber werde der Senat der Hochschule zu befinden haben. Bis zu einer endgültigen Entscheidung werde er seinen „Doktortitel nicht aktiv führen“. Laut den Berichten entfernte das Justizministerium inzwischen Carstens’ Doktortitel von der Homepage.

Ins Rollen gebracht hatte die Causa der luxemburgische Journalist Jochen Zenthöfer. Im vorigen Jahr erhob er unter anderem den Vorwurf, Carstens habe anderswo abgeschrieben, ohne die Passagen zu kennzeichnen. Die Uni Innsbruck erklärte dazu jedoch, die „Vorwürfe von Unzulänglichkeiten bei der Zitierweise einzelner Textstellen“ seien für den Entzug des 2010 zuerkannten Titels nicht maßgeblich gewesen.