Luegbrücke mit Montage Sicherheitsnetz
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Politik

Sanierung Luegbrücke: Gries legt sich quer

Die Anrainergemeinde Gries am Brenner hat Beschwerde gegen den Bescheid des Verkehrsministeriums zur Generalsanierung der Autobahnbrücke Lueg erhoben. Aus dem Verkehrsministerium hieß es dazu, jede Verzögerung des für 2024 anberaumten Großprojekts sei für die Sicherheit gefährlich.

Bürgermeister Karl Mühlsteiger ortete gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ (Freitags-Ausgabe) einen „Freischein für den weiteren Ausbau der Brennerautobahn.“ Das Ministerium hielt indes an der Sanierung fest.

Gemeinde Gries für Tunnellösung

Am meisten stieß sich Mühlsteiger – der sich für eine Tunnellösung einsetzt – an der Auffassung des Ministeriums, wonach es sich bei der Brennerroute nur um eine „inneralpine Verbindung“ und nicht um eine alpenquerende Transitachse handelt. Damit würde die A13 nicht mehr in den Anwendungsbereich der Alpenkonvention fallen, die von Österreich und der EU ratifiziert ist und in der man sich zum Verbot neuer Alpentransversalen bekennt. Der Gemeindechef sah dadurch die „Büchse der Pandora“ geöffnet. Darüber hinaus empfand er Bedenken bezüglich einer möglichen Steinschlaggefahr zu wenig berücksichtigt.

Europarechts-Experte Obwexer widerspricht

Die Brenner-Autobahn falle zweifelsohne in den Anwendungsbereich des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, betonte Europarechtler Walter Obwexer von der Universität Innsbruck. Ob die A13 als hochrangige Straße für den alpenquerenden Verkehr oder nur für den inneralpinen Verkehr eingestuft werde, wirke sich lediglich auf das im Verkehrsprotokoll enthaltene Verbot des Baus neuer hochrangiger Straßen aus, welches ausschließlich bei Straßen für den alpenquerenden Verkehr gelte, stellte Obwexer fest.

Die Generalsanierung der Luegbrücke sei jedoch – auch im Falle eines Neubaus – nicht als Bau einer neuen hochrangigen Straße im Sinne des Verkehrsprotokolls zu qualifizieren. Auf die in Tirol geltenden Fahrverbote seien keine Auswirkungen zu erwarten, weil diese auf den Schutz der Umwelt, die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit gestützt seien, schrieb der Jurist nach einer Anfrage des Landes Tirol.

Verkehrsministerium will schnelle Umsetzung

Aus dem Verkehrsministerium wurde der APA das Einlangen der Beschwerde am Freitag bestätigt, diese werde nun geprüft. Zudem wurde das Bekenntnis zur Sanierung erneuert: „Die Sanierung dieser Brücke ist dringend notwendig, denn bei der Sicherheit gibt es keine Kompromisse. Jede Verzögerung ist deshalb gefährlich.“ Weiters wurde betont, dass die Tiroler Anti-Transit-Maßnahmen jedenfalls bleiben: „Darauf hat die Sanierung der Brücke keinen Einfluss. Sie schützen die Menschen in Tirol und solange das notwendig ist, gibt es diese Maßnahmen.“

Asfinag: Baubeginn wird sich verschieben

Mit der Beschwerde wird die Generalsanierung laut Asfinag „weiter deutlich verzögert.“ „Aus heutiger Sicht ist ein Baubeginn 2024 nicht mehr einzuhalten“, hieß es seitens des Autobahnbetreibers zur APA. Die Luegbrücke komme „immer eindeutiger an das Ende ihrer Nutzungsdauer, das zeigen die laufenden Überwachungen des Tragwerkes.“ Ab 2025 werde man daher „mit Maßnahmen wie z.B. der Einspurigkeit“ rechnen müssen. Die Asfinag hoffte auf eine „rasche Entscheidung der Behörde bzw. des Verwaltungsgerichts.“

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Nun landet die Causa Luegbrücke vor dem Bundesverwaltungsgericht. Erst im August hatte das Verkehrsministerium grünes Licht für die Generalsanierung gegeben. Außerdem war zuletzt von der türkis-grünen Bundesregierung im Nationalrat ein Antrag zur Änderung des Asfinag-Gesetzes eingebracht worden, wonach die Wipptaler Gemeinden in den kommenden zehn Jahren 40 Mio. Euro mehr an Mauteinnahmen für Umwelt-, Lärm- und Gesundheitsschutz erhalten sollen.

Bei der Luegbrücke fanden bereits einige Instandhaltungsarbeiten statt. Im Oktober stehen erneut dringend notwendige Fahrbahnsanierungen an, die eine zeitweise Einspurigkeit sowie eine Geschwindigkeitsvorgabe von 40 km/h notwendig machen.

LH Mattle: Keine Zeit für Untertunnelung

Um die Zukunft der in den 1960er-Jahren erbauten Luegbrücke gibt es seit geraumer Zeit eine Auseinandersetzung zwischen der Wipptaler Bevölkerung und der Tiroler Landespolitik auf der einen und der Asfinag bzw. dem Verkehrsministerium auf der anderen Seite.

Vor der Gemeinderatswahl im Jahr 2022 hatte auch der damalige Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) eine Tunnellösung ventiliert. Sein Nachfolger Anton Mattle wollte diese Forderung nicht erheben. Es handle sich mittlerweile um keine politische Frage mehr, sondern um eine technische, so Mattle. Die Tunnel-Variante würde mindestens zehn Jahre in Anspruch nehmen, so viel Zeit habe man aber nicht mehr. Mattle und sein Verkehrslandesrat René Zumtobel drängten Asfinag bzw. Bund auf Verbesserungen für die verkehrsbelastete Bevölkerung. Der Landeschef mahnte auch ein Gesamtkonzept hinsichtlich Baustellen und Lärmschutz für das gesamte Wipptal ein.

Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) sprach am Freitag von „verhärteten Fronten“. Er betonte das Erreichte in Sachen Lärm-, Gesundheits- und Umweltschutz für die Wipptaler Bevölkerung. „Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im gesamten Wipptal und in ganz Tirol aber auch auf die Zusammenarbeit zwischen der Region und dem Bund. Deshalb werden wir seitens des Landes den Bescheid als auch den Einspruch fachlich bewerten“, so Mattle.

Unverständnis des Verkehrslandesrats

Verkehrslandesrat Rene Zumtobel (SPÖ) kann das Vorgehen des Grieser Bürgermeisters nicht nachvollziehen: „Die rechtliche Legitimation zu einem Einspruch entbindet auch einen Bürgermeister nicht vor der Verantwortung über die Gemeindegrenzen hinaus. Die marode Luegbrücke muss schnellstmöglich erneuert werden und jegliche Zeitverzögerung für den Start von Arbeiten bringt unweigerlich zusätzliche Belastungen für die Tiroler Bevölkerung, insbesondere für die Wipptalerinnen und Wipptaler, mit sich.“