Innsbrucker Rathaus
IKM / W. Giuliani
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Politik

Landtag segnete Vier-Prozent-Hürde ab

Der Tiroler Landtag hat ein halbes Jahr vor der Innsbrucker Gemeinderatswahl am Mittwoch eine Gesetzesnovelle beschlossen, durch die eine Vier-Prozent-Hürde für den Einzug in den Innsbrucker Gemeinderat eingezogen wird.

Die Stadtrechts-Novelle war von einer Mehrheit im Gemeinderat gefordert worden, der Landtag musste zustimmen. Auf kommunaler Ebene ist ein solches Quorum österreichweit einzigartig. Ablehnend äußerten sich Liste Fritz und Grüne, ÖVP und FPÖ warben dafür. SPÖ und NEOS stimmten schlussendlich dafür, ohne sich in der Debatte zu Wort gemeldet zu haben. Damit wurde die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht.

Kritik von der Liste Fritz

Ein mit „scheinheiligen Argumenten“ gestütztes „politisch falsches Signal“, das „demokratiepolitisch bedenklich“ sei, sah indes Klubobmann Markus Sint (Liste Fritz). Die Sperrklausel sei eine Hürde für kleinere Parteien und würde deren Wähler abschrecken, sagte Sint. Die politischen Probleme der Landeshauptstadt seien durch Absplitterungen und die Zerstrittenheit der Altparteien entstanden, nicht durch die Kleinparteien. Eine Vier-Prozent-Hürde hätte daran auch gar nichts geändert, ärgerte sich der Landtagsabgeordnete. Innsbruck stelle keinen Sonderfall dar, deshalb verstehe er nicht, warum es eine kommunal österreichweit einzigartige Sonderregelung benötige.

Gebi Mair sieht keine Vorteile

Grünen-Klubchef Gebi Mair signalisierte in einem Ausflug in die Politikwissenschaft Verständnis für unterschiedliche Modelle der Mehrheitsbildung. Er sei lange Zeit ein „Fan“ von klareren Mehrheiten im Innsbrucker Gemeinderat gewesen. Die Größe der Fraktionen würde jedoch nichts über Qualität der Zusammenarbeit aussagen, begründete der Klubobmann – dessen Partei zu Beginn der Gemeinderatsperiode den größten Klub gestellt hatte – seinen Schwenk. Deshalb würde das vorgeschlagene Gesetz keinen Vorteil bieten, schlussfolgerte Mair. Auch kritisierte der Tiroler Grünen-Chef, dass sich von zwei Fraktionen – SPÖ und NEOS – kein Abgeordneter gemeldet hatte, um das Stimmverhalten zu erklären.

ÖVP-Abgeordneter verteidigte Neuerung

Für die ÖVP verteidigte LAbg. Christoph Appler das „tragfähige und wichtige Instrument“. Die bisherigen Regelungen seien im Zusammenspiel von Bürgermeister und Gemeinderat „gedehnt“ und „ausgenützt“ worden, weshalb es eine Überarbeitung des Stadtrechts benötigte. Die Vier-Prozent-Hürde war für Appler nicht zu hoch angesetzt. Vielmehr erklärte er, dass die jetzige Regelung die Arbeit im Gemeinderat erschweren würde. Begründet sah der ÖVP-Stadtparteiobmann das auch darin, dass Mehrheiten in den Ausschüssen nicht mehr repräsentativ seien für Mehrheiten im Gemeinderat.

Rudi Federspiel sieht aktuell „Zerfledderung“

Rudi Federspiel (FPÖ), aktuell nicht amtsführender Stadtrat in Innsbruck, verwies indes darauf, dass das gesamte „Gefüge“ in der Stadtpolitik ein Problem habe. Derzeit würde in Innsbruck „viel verzögert“, manches dauere ewig. Bei einer solchen „Zerfledderung“ wie aktuell könne man nicht arbeiten, begründete der als Ersatz-Mandatar im Landtag anwesende FPÖ-Politiker die Zustimmung der Freiheitlichen.

Derzeit elf Fraktionen im Gemeinderat

Erstmals kommt die neue Regelung am 14. April zur Anwendung. Dann findet nämlich in Innsbruck die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl statt. Aktuell besteht der Innsbrucker Gemeinderat aus elf Fraktionen. Dabei stellen vier Fraktionen nur einen Gemeinderat, darunter auch die Liste Fritz. Weiters sind zwei freie Mandatare im Gemeinderat vertreten.