In letzter Zeit würden selbstständige Bergsportführerinnen und Bergsportführer, wenn sie geführte Touren für Alpinschulen, Reisebüros oder Tourismusverbände umsetzen, immer öfter als unselbstständig Tätige oder Scheinselbstständige nach dem ASVG eingestuft – entgegen der langjährigen Praxis und aus Sicht des Tiroler Bergsportführerverbandes entgegen den realen Arbeitsgegebenheiten. Dadurch würden Abgaben für Tourenanbieter anfallen. Eine vorsorgliche Anstellung würde die Touren wirtschaftlich unrentabel, administrativ schwer verwaltbar und für Teilnehmerinnen und Teilnehmer teurer machen, heißt es.

Walter Zörer, Präsident des Verbands der Österreichischen Berg- und Skiführer, äußert die Befürchtung, dass sich Alpinsportbegeisterte alleine auf den Weg in das hochalpine Gelände machen, ohne entsprechende Erfahrung, Vorbereitung und Begleitung durch geschultes Personal, einfach weil eine geführte Tour zu teuer sei. „Damit bringen sie sich und andere potenziell in Gefahr“, so Zörer.
Bergrettung: Mehrkosten von 174.000 Euro pro Jahr
Auch die Bergrettung ist betroffen, da sie bei der Ausbildung auf zertifizierte Bergführerinnen und Bergführer zurückgreift. Per Finanzamtsbescheid aus dem Jahr 2019 müsse man aber als einzige der sieben österreichischen Bergrettungsorganisationen diese Bergführer grundsätzlich als Unselbstständige behandeln und jedes Mal anstellen, sagt Hermann Spiegl, Präsident der Bergrettung Tirol.
Nicht nur würden Bergführerinnen und Bergführer potenziell in Konflikt etwa mit dem Arbeitszeitgesetz kommen, so Spiegl. Auch verteuere sich durch diese Rechtspraxis die Ausbildung der Bergretterinnen und Bergretter deutlich. „Weil ein und derselbe Rechtstext in Tirol anders ausgelegt wird als in den anderen Bundesländern, entstehen uns jährliche Mehrkosten von rund 174.000 Euro“, so Spiegl.