Den beiden Männern war schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen worden. Bei der Verleitung von Personen zu einer Veranlagung soll es zu einem Schaden von rund 176.000 Euro gekommen sein.
Die Angeklagten sollen diesbezüglich laut Anklage zwischen September 2016 und März 2017 Intensiv-Investments mit einem Fixzinssatz von 9,75 Prozent beworben und damit 79 Personen zu einer Veranlagung verleitet haben. Von diesem Anklagepunkt wurden beide am Montag am Landesgericht Innsbruck letztlich freigesprochen.

Verurteilt wurde Landrock hingegen in einem anderen Punkt. Er soll unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit Medienunternehmen zu Werbeeinschaltungen im Wert von über 658.000 Euro verleitet und diese in Anspruch genommen haben.